Kann ich mich in einem aktuellen Schriftsatz auf bereits übermittelte Begründungen und Belege an das Gericht beziehen?

Antwort

Ja, du kannst dich in einem weiteren Schriftsatz auf bereits vorgetragene Begründungen und Belege beziehen. Es ist üblich und zulässig, auf frühere Ausführungen zu verweisen, um Wiederholungen zu vermeiden. Dabei solltest du möglichst genau angeben, in welchem Schriftsatz (Datum, ggf. Seitenzahl oder Abschnitt) die entsprechenden Ausführungen gemacht wurden. Ein Beispiel für eine Formulierung: „Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen und Belege in meinem Schriftsatz vom [Datum], dort insbesondere auf Seite [X], Bezug genommen.“ So stellst du klar, dass das Gericht die bereits vorgetragenen Argumente und Nachweise berücksichtigen soll, ohne sie erneut vollständig darzulegen.

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