Ja, der Satz ist grammatikalisch korrekt.
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Ja, du kannst dich in einem weiteren Schriftsatz auf bereits vorgetragene Begründungen und Belege beziehen. Es ist üblich und zulässig, auf frühere Ausführungen zu verweisen,...
Ein Anwalt ist grundsätzlich verpflichtet, die Interessen seines Mandanten zu wahren und ihn über alle wesentlichen Schritte im Verfahren zu informieren (§ 3 Abs. 1 BORA – Berufso...