Tiere gelten in Deutschland vor Gericht nicht einfach als „Sachen“ – das Problem ist präziser: Sie sind rechtlich keine Sachen, werden aber in vielen zivilrechtlichen Fragen tro...
Kann ein höheres Gericht ein untergeordnetes Gericht wegen Inkompetenz verurteilen?
Antwort vom**Nein. Ein höheres Gericht „verurteilt“ ein untergeordnetes Gericht in Deutschland nicht wegen „Inkompetenz“; es hebt dessen Entscheidung auf, ändert sie ab oder verweist die Sache zurück.** Richterliche Fehler werden also in erster Linie prozessual korrigiert, nicht mit einem Urteil gegen das Gericht als Institution. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__26.html)) ## Was ein höheres Gericht tatsächlich macht Wenn ein Amtsgericht oder Landgericht falsch entscheidet, prüft das höhere Gericht im Rechtsmittelverfahren die Entscheidung. Das Ergebnis lautet typischerweise: Urteil aufgehoben, abgeändert oder Sache zurückverwiesen. Der Vorwurf lautet dabei nicht „Inkompetenz“, sondern Rechtsfehler, Verfahrensfehler oder fehlerhafte Tatsachenwürdigung. Der entscheidende Unterschied: Ein Gericht ist nicht persönlich straf- oder disziplinarrechtlich „schuld“. Geprüft wird die Entscheidung, nicht die Eignung des Gerichts als Ganzes. ## Wann es doch persönlich Folgen für Richter geben kann Persönliche Konsequenzen für einzelne Richter gibt es nur in anderen Verfahren und unter engen Voraussetzungen. Richter unterliegen zwar einer Dienstaufsicht, aber nur soweit ihre richterliche Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt wird. Das steht ausdrücklich in § 26 DRiG. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__26.html)) Strafrechtlich kommt nicht „Inkompetenz“, sondern nur schweres bewusstes Fehlverhalten in Betracht, vor allem Rechtsbeugung. Dafür reicht ein bloß falsches Urteil gerade nicht aus; erforderlich ist ein gravierender, bewusster Bruch mit Recht und Gesetz. Dass Richter deswegen überhaupt verurteilt werden können, zeigen Entscheidungen von BGH und BVerfG. ([bundesverfassungsgericht.de](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-056.html)) ## Der praktische Kern Wenn du meinst, ein untergeordnetes Gericht habe „inkompetent“ entschieden, ist der richtige rechtliche Begriff fast nie Inkompetenz, sondern **anfechtbarer Rechtsfehler**. Die praktische Folge ist deshalb normalerweise **Berufung, Revision, Beschwerde oder Anhörungsrüge** – nicht eine „Verurteilung“ des Gerichts. Die Ausnahme ist extremes Fehlverhalten eines einzelnen Richters. Dann geht es aber um Dienstaufsicht, Richterdienstgericht oder Strafverfahren gegen die Person, nicht um ein Obergericht, das ein Untergericht wegen Inkompetenz „verurteilt“. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__26.html))