Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung un... [mehr]
Eine zivilrechtliche Klage hemmt die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Maßgeblich für die Hemmung ist dabei der Eingang der Klageschrift bei Gericht, **sofern** die Zustellung der Klage demnächst erfolgt (§ 167 ZPO). **Maßgebliche Vorschriften:** - **§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB**: Hemmung der Verjährung durch Klageerhebung. - **§ 167 ZPO**: Rückwirkung der Zustellung auf den Zeitpunkt des Eingangs, wenn die Zustellung „demnächst“ erfolgt. **Zusammengefasst:** Die Verjährung wird bereits mit Eingang der Klage beim Gericht gehemmt, wenn die Zustellung an den Beklagten demnächst erfolgt. Erfolgt die Zustellung nicht „demnächst“, tritt die Hemmung erst mit der tatsächlichen Zustellung ein. **Weiterführende Links:** - [§ 204 BGB – Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__204.html) - [§ 167 ZPO – Zeitpunkt der Zustellung](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__167.html)
Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung un... [mehr]
Eine Klage nach § 839a BGB („Haftung des gerichtlichen Sachverständigen“) richtet sich gegen einen gerichtlichen Sachverständigen, wenn dieser vorsätzlich oder grob fah... [mehr]
Die Verjährung einer Notarrechnung beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch des Notars auf Zahlung der Vergütung entstanden ist und der Notar von den anspru... [mehr]
Eine zivilrechtliche Angelegenheit ist ein rechtliches Thema oder ein Streitfall, der das sogenannte Zivilrecht (Privatrecht) betrifft. Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatperso... [mehr]
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Tritt mehr als zwei Jahre nach einer unter Vorbehalt erklärten Abnahme ein Mangel auf, kommt es auf mehrere rechtliche Aspekte an, insbesondere auf das Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB... [mehr]
Die Verjährung Betrug und arglistiger Täuschung hängt davon ab, ob es sich um eine strafrechtliche oder zivilrechtliche Angelegenheit handelt: **1. Strafrechtlicher Betrug (§ 263... [mehr]