Wie sollten die ersten Seiten einer Klage nach § 839a BGB bei einer Forderung von 866 EUR formuliert sein?

Antwort

Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung und der Aufbau aussehen können: --- **An das [Zuständiges Gericht, z.B. Amtsgericht Musterstadt] Adresse des Gerichts** **Kläger:** [Name, Anschrift, ggf. Vertreter] **Beklagter:** [Name, Anschrift] **Streitwert:** 866 EUR **Klage wegen Schadensersatz nach § 839a BGB** --- **1. Parteien** Der Kläger ist [Name, Anschrift]. Der Beklagte ist [Name, Anschrift], tätig als gerichtlicher Sachverständiger im Verfahren [Aktenzeichen, Gericht]. **2. Zuständigkeit** Das Amtsgericht ist gemäß § 23 Nr. 1 GVG sachlich und örtlich zuständig, da der Streitwert 5.000 EUR nicht übersteigt und der Beklagte seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat. **3. Sachverhalt** Der Kläger war Partei im Verfahren [Aktenzeichen, Gericht]. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde der Beklagte als gerichtlicher Sachverständiger bestellt. Der Beklagte erstattete am [Datum] ein Gutachten, das nach Auffassung des Klägers grob fahrlässig fehlerhaft war. Aufgrund dieses Gutachtens wurde der Kläger im Ausgangsverfahren zu einer Zahlung von [Betrag] verurteilt bzw. erlitt einen Nachteil in Höhe von 866 EUR. **4. Anspruchsgrundlage** Der Kläger macht einen Schadensersatzanspruch gemäß § 839a BGB geltend. Nach dieser Vorschrift haftet ein gerichtlicher Sachverständiger, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten erstattet und dadurch einer Partei ein Schaden entsteht. **5. Begründung** Der Beklagte hat im Gutachten vom [Datum] folgende Fehler begangen: - [Fehler 1 konkret schildern] - [Fehler 2 konkret schildern] Diese Fehler sind als grob fahrlässig zu bewerten, da [Begründung, warum grobe Fahrlässigkeit vorliegt]. Der Kläger hat infolge des fehlerhaften Gutachtens einen Schaden in Höhe von 866 EUR erlitten, da [Schadensdarstellung, z.B. Verurteilung zur Zahlung, entgangener Gewinn etc.]. **6. Vorverfahren** Gemäß § 839a Abs. 2 BGB ist Voraussetzung, dass das Urteil, das auf dem fehlerhaften Gutachten beruht, rechtskräftig ist oder nicht mehr angefochten werden kann. Dies ist hier der Fall, da [Begründung, z.B. Rechtskraftvermerk, Datum]. **7. Antrag** Der Kläger beantragt, 1. den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 866 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. 2. die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen. **8. Beweismittel** - Gutachten des Beklagten vom [Datum] - Urteil des Gerichts vom [Datum] - [ggf. weitere Beweismittel] **[Ort, Datum]** **[Unterschrift]** --- **Hinweise:** - Die Klageschrift muss eigenhändig unterschrieben sein (bei Anwaltspflicht: vom Anwalt). - Anlagen (Gutachten, Urteil etc.) beifügen. - Die Klage sollte klar und nachvollziehbar den Zusammenhang zwischen Gutachtenfehler und Schaden darstellen. Weitere Informationen zu § 839a BGB findest du z.B. bei [Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839a.html). Diese Vorlage ist ein Beispiel und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Konsultation eines Rechtsanwalts.

Kategorie: Recht Tags: Klage Schadensersatz BGB
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