In Bulgarien ist die unbefugte Nutzung von Identität und Bild einer Person zu Werbezwecken ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht, das durch das bulgarische Gesetz über die Ve... [mehr]
Ja, in Bulgarien kann eine Person Schadensersatz fordern, wenn ihre Identität und ihr Bild ohne Einwilligung für Werbezwecke genutzt werden. Das bulgarische Recht schützt das Recht am eigenen Bild und an der eigenen Identität. Die Nutzung von Bildern oder personenbezogenen Daten ohne Zustimmung, insbesondere zu kommerziellen Zwecken wie Werbung, stellt in der Regel eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar. Rechtsgrundlagen: 1. **Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Закон за защита на личните данни)**: Die Verarbeitung personenbezogener Daten, wozu auch Bilder gehören, ist ohne Einwilligung grundsätzlich unzulässig, es sei denn, es liegt eine gesetzliche Ausnahme vor. 2. **Gesetz über die Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Закон за авторското право и сродните му права)**: Auch das Recht am eigenen Bild ist geschützt. Die Veröffentlichung oder Nutzung eines Bildes ohne Zustimmung der abgebildeten Person ist grundsätzlich nicht erlaubt. 3. **Zivilgesetzbuch (Закон за задълженията и договорите)**: Nach Art. 45 kann eine Person Schadensersatz verlangen, wenn ihr durch eine rechtswidrige Handlung ein Schaden entstanden ist. **Vorgehen:** - Die betroffene Person kann zivilrechtlich gegen den Verletzer vorgehen und Unterlassung sowie Schadensersatz fordern. - Zusätzlich kann eine Beschwerde bei der bulgarischen Datenschutzkommission (Комисия за защита на личните данни) eingereicht werden. **Fazit:** Die unbefugte Nutzung von Identität und Bild für Werbung ist in Bulgarien rechtswidrig und berechtigt grundsätzlich zu Schadensersatzansprüchen. Weitere Informationen findest du z.B. auf der Seite der [bulgarischen Datenschutzkommission](https://www.cpdp.bg/).
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