Der Begriff „Unterhaltstatbestand“ bezeichnet im deutschen Familienrecht die Voraussetzungen, unter denen eine Person von einer anderen Unterhalt verlangen kann. Es handelt sich also um di... [mehr]
§ 1601 BGB regelt die gesetzliche Unterhaltspflicht. Der Wortlaut lautet: **§ 1601 BGB – Unterhaltspflicht** > Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Das bedeutet, dass Eltern gegenüber ihren Kindern und umgekehrt Kinder gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig sind. Die Vorschrift ist die Grundlage für alle weiteren Regelungen zum Verwandtenunterhalt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Weitere Details zur Ausgestaltung und zum Umfang der Unterhaltspflicht finden sich in den folgenden Paragraphen (§§ 1602 ff. BGB). Den vollständigen Gesetzestext findest du auch auf [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1601.html).
Der Begriff „Unterhaltstatbestand“ bezeichnet im deutschen Familienrecht die Voraussetzungen, unter denen eine Person von einer anderen Unterhalt verlangen kann. Es handelt sich also um di... [mehr]
Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung un... [mehr]
Die Klagefrist bei einem Verwaltungsakt (VA) richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB reg... [mehr]
Wenn du das Erbe ausgeschlagen hast, bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, für die Kosten des Unterhalts und der Pflege des Grabes deiner Eltern aufzukommen. Mit der Ausschlagung des Erb... [mehr]
Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]