Was regelt § 1601 BGB?

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§ 1601 BGB regelt die gesetzliche Unterhaltspflicht. Der Wortlaut lautet: **§ 1601 BGB – Unterhaltspflicht** > Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Das bedeutet, dass Eltern gegenüber ihren Kindern und umgekehrt Kinder gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig sind. Die Vorschrift ist die Grundlage für alle weiteren Regelungen zum Verwandtenunterhalt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Weitere Details zur Ausgestaltung und zum Umfang der Unterhaltspflicht finden sich in den folgenden Paragraphen (§§ 1602 ff. BGB). Den vollständigen Gesetzestext findest du auch auf [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1601.html).

Kategorie: Recht Tags: Unterhalt Verwandte BGB

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