Wie beantrage ich bei einer Klage aus § 839a BGB die Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses samt Sachverständigengutachten (Formulierungsbeispiel)?

Antwort vom

Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert werden: --- **Antrag auf Aktenbeiziehung** Im Namen des Klägers beantrage ich, die Akten des Ausgangsverfahrens [Aktenzeichen, Gericht] einschließlich des dort eingeholten Sachverständigengutachtens zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens zu machen und beizuziehen. **Begründung:** Die Akten des Ausgangsprozesses, insbesondere das dort erstattete Sachverständigengutachten, sind für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits von wesentlicher Bedeutung, da sie die Grundlage für die geltend gemachte Haftung nach § 839a BGB bilden. Die Einsichtnahme ist erforderlich, um den Sachverhalt umfassend aufklären und die Anspruchsvoraussetzungen prüfen zu können. --- Die genaue Bezeichnung des Ausgangsverfahrens (Gericht, Aktenzeichen) sollte ergänzt werden. Der Antrag kann formlos gestellt werden, sollte aber schriftlich erfolgen und die Relevanz der Akten für das Verfahren kurz begründen.

Verwandte Fragen

Lieferungsverzug nach § 286 und § 276 BGB erklärt

Lieferungsverzug bedeutet: Der Schuldner liefert nicht rechtzeitig, obwohl die Leistung fällig und möglich ist, und er das zu vertreten hat. Grundlage aus § 286 BGB § 286 regelt d...