Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung un... [mehr]
Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert werden: --- **Antrag auf Aktenbeiziehung** Im Namen des Klägers beantrage ich, die Akten des Ausgangsverfahrens [Aktenzeichen, Gericht] einschließlich des dort eingeholten Sachverständigengutachtens zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens zu machen und beizuziehen. **Begründung:** Die Akten des Ausgangsprozesses, insbesondere das dort erstattete Sachverständigengutachten, sind für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits von wesentlicher Bedeutung, da sie die Grundlage für die geltend gemachte Haftung nach § 839a BGB bilden. Die Einsichtnahme ist erforderlich, um den Sachverhalt umfassend aufklären und die Anspruchsvoraussetzungen prüfen zu können. --- Die genaue Bezeichnung des Ausgangsverfahrens (Gericht, Aktenzeichen) sollte ergänzt werden. Der Antrag kann formlos gestellt werden, sollte aber schriftlich erfolgen und die Relevanz der Akten für das Verfahren kurz begründen.
Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung un... [mehr]
§ 1601 BGB regelt die gesetzliche Unterhaltspflicht. Der Wortlaut lautet: **§ 1601 BGB – Unterhaltspflicht** > Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu g... [mehr]
Die Klagefrist bei einem Verwaltungsakt (VA) richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB reg... [mehr]
Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]