Wie beantrage ich bei einer Klage aus § 839a BGB die Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses samt Sachverständigengutachten (Formulierungsbeispiel)?

Antwort

Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert werden: --- **Antrag auf Aktenbeiziehung** Im Namen des Klägers beantrage ich, die Akten des Ausgangsverfahrens [Aktenzeichen, Gericht] einschließlich des dort eingeholten Sachverständigengutachtens zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens zu machen und beizuziehen. **Begründung:** Die Akten des Ausgangsprozesses, insbesondere das dort erstattete Sachverständigengutachten, sind für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits von wesentlicher Bedeutung, da sie die Grundlage für die geltend gemachte Haftung nach § 839a BGB bilden. Die Einsichtnahme ist erforderlich, um den Sachverhalt umfassend aufklären und die Anspruchsvoraussetzungen prüfen zu können. --- Die genaue Bezeichnung des Ausgangsverfahrens (Gericht, Aktenzeichen) sollte ergänzt werden. Der Antrag kann formlos gestellt werden, sollte aber schriftlich erfolgen und die Relevanz der Akten für das Verfahren kurz begründen.

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