Im Jahr 1999 lag der maximale Hinzuverdienst zu Arbeitslosengeld I (ALG I) bei 165 DM pro Monat. Verdiente man mehr als diesen Betrag, wurde das Arbeitslosengeld entsprechend gekürzt. Es ist wich... [mehr]
Im Jahr 1999 lag der maximale Hinzuverdienst zu Arbeitslosengeld I (ALG I) bei 165 DM pro Monat. Verdiente man mehr als diesen Betrag, wurde das Arbeitslosengeld entsprechend gekürzt. Es ist wich... [mehr]
Bei der Festsetzung des Ruhensbetrages gemäß § 53 LBG Berlin werden Werbungskosten in der Regel berücksichtigt, um den steuerpflichtigen Einkommen zu ermitteln. Werbungskosten sin... [mehr]
Bei der Berechnung des Ruhensbetrags gemäß § 53 LBeamtVG ist eine pauschale Berücksichtigung von Werbungskosten beim Hinzuverdienst nicht zulässig. Der Hinzuverdienst wird in... [mehr]
Für Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, gibt es keine Begrenzung für den Hinzuverdienst. Das bedeutet, sie können unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ih... [mehr]
Wenn die Hinzuverdienstgrenze bei einer Erwerbsminderungsrente überschritten wird, kann dies verschiedene Konsequenzen haben. Die Deutsche Rentenversicherung prüft in solchen Fällen, ob... [mehr]
Die Hinzuverdienstgrenze bei Arbeitslosengeld I (ALG I) im Jahr 2000 betrug in der Regel 165 Euro pro Monat. Verdienste, die über diesem Betrag lagen, wurden auf das Arbeitslosengeld angerechnet.... [mehr]
Im Jahr 1995 durften Arbeitslose in Deutschland bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass ihr Arbeitslosengeld gekürzt wurde. Der Hinzuverdienst war jedoch auf eine bestimmte Grenze begrenz... [mehr]
Im Jahr 1999 durften Arbeitslose in Deutschland bis zu 165 DM (Deutsche Mark) monatlich hinzuverdienen, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wurde. Verdiente man mehr, wurde das Arbeitslosengel... [mehr]
Im Jahr 1998 durften Arbeitslose in Deutschland bis zu 165 DM (Deutsche) monatlich hinzuverdienen, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wurde. Verdiente man mehr, wurde das Arbeitslosengeld ent... [mehr]
Ab Januar 2027 gibt es in Deutschland für Rentner grundsätzlich keine Hinzuverdienstgrenze mehr bei der gesetzlichen Altersrente. Das bedeutet: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann u... [mehr]
Seit dem 1. Juli 2015 gibt es bei der gesetzlichen Halbwaisenrente in Deutschland keine Einkommensanrechnung mehr. Das bedeutet: **Egal wie viel du verdienst, deine Halbwaisenrente wird nicht gekü... [mehr]
Ja, in Deutschland ist es grundsätzlich möglich, gleichzeitig Rente und Lohn zu beziehen. Das nennt sich „flexibler Übergang in den Ruhestand“ oder „Teilrente“.... [mehr]