Wie viel darf man zur Halbwaisenrente ab 18 Jahren hinzuverdienen?

Antwort

Seit dem 1. Juli 2015 gibt es bei der gesetzlichen Halbwaisenrente in Deutschland keine Einkommensanrechnung mehr. Das bedeutet: **Egal wie viel du verdienst, deine Halbwaisenrente wird nicht gekürzt** – auch nicht, wenn du über 18 Jahre alt bist. Wichtig ist nur, dass du weiterhin die Voraussetzungen für den Bezug erfüllst, also zum Beispiel in Ausbildung, Schule oder Studium bist und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Weitere Informationen findest du auch bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Hinterbliebenenrente/Waisenrente/waisenrente_node.html).

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