Ja, tatsächliche, aber nicht notwendige Werbungskosten sind grundsätzlich absetzbar. Im deutschen Steuerrecht gilt das sogenannte objektive Nettoprinzip: Werbungskosten sind alle Aufwendunge... [mehr]
Bei der Festsetzung des Ruhensbetrages gemäß § 53 LBG Berlin werden Werbungskosten in der Regel berücksichtigt, um den steuerpflichtigen Einkommen zu ermitteln. Werbungskosten sind Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen. Bei einem Hinzuverdienst werden die Werbungskosten von den Einnahmen abgezogen, bevor der Ruhensbetrag berechnet wird. Es ist wichtig, die genauen Regelungen und Abzugsfähigkeiten zu beachten, da diese je nach individueller Situation variieren können. Für detaillierte Informationen und spezifische Fälle empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder die zuständige Behörde zu konsultieren.
Ja, tatsächliche, aber nicht notwendige Werbungskosten sind grundsätzlich absetzbar. Im deutschen Steuerrecht gilt das sogenannte objektive Nettoprinzip: Werbungskosten sind alle Aufwendunge... [mehr]
Die Werbungskostenpauschale (auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt) beträgt aktuell 1.230 Euro pro Jahr (Stand: Steuerjahr 2023 und 2024) für Arbeitnehmer in Deutschland. Das bedeutet, das... [mehr]
Ja, die Werbungskostenpauschale und die Homeoffice-Pauschale können grundsätzlich zusammen steuermindernd wirken, aber mit Einschränkungen: - **Werbungskostenpauschale**: Arbeitnehmer:... [mehr]
Werbungskosten sind Aufwendungen, die dir im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit entstehen und die du von der Steuer absetzen kannst. Dazu zählen zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbei... [mehr]