Ja, tatsächliche, aber nicht notwendige Werbungskosten sind grundsätzlich absetzbar. Im deutschen Steuerrecht gilt das sogenannte objektive Nettoprinzip: Werbungskosten sind alle Aufwendunge... [mehr]
Ja, die Werbungskostenpauschale und die Homeoffice-Pauschale können grundsätzlich zusammen steuermindernd wirken, aber mit Einschränkungen: - **Werbungskostenpauschale**: Arbeitnehmer:innen steht automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 € (Stand 2024) pro Jahr zu, wenn sie keine höheren Werbungskosten nachweisen. - **Homeoffice-Pauschale**: Für das Arbeiten im Homeoffice können pro Tag 6 € (maximal 210 Tage, also bis zu 1.260 € pro Jahr) als Werbungskosten angesetzt werden. **Wichtig:** Die Homeoffice-Pauschale ist ein Teil der Werbungskosten. Sie erhöht also die Werbungskosten, aber nur, wenn deine gesamten Werbungskosten (inklusive Homeoffice-Pauschale und anderer Kosten wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel etc.) über der Pauschale von 1.230 € liegen. Nur der Betrag, der über die Pauschale hinausgeht, wirkt sich zusätzlich steuermindernd aus. **Beispiel:** - Du hast keine weiteren Werbungskosten außer der Homeoffice-Pauschale und kommst auf 900 €. - → Es bleibt bei der Pauschale von 1.230 €, du hast keinen zusätzlichen Steuervorteil. - Du hast Homeoffice-Pauschale (1.260 €) + weitere Werbungskosten (z. B. 200 € für Arbeitsmittel) = 1.460 €. - → 1.460 € werden als Werbungskosten anerkannt, also 230 € mehr als die Pauschale. Das wirkt sich steuermindernd aus. **Fazit:** Die Homeoffice-Pauschale ist kein zusätzlicher Abzug neben der Werbungskostenpauschale, sondern zählt zu den Werbungskosten dazu. Sie lohnt sich also nur, wenn deine gesamten Werbungskosten über 1.230 € liegen. Weitere Infos findest du z. B. beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Arbeitnehmer/Homeoffice-Pauschale.html).
Ja, tatsächliche, aber nicht notwendige Werbungskosten sind grundsätzlich absetzbar. Im deutschen Steuerrecht gilt das sogenannte objektive Nettoprinzip: Werbungskosten sind alle Aufwendunge... [mehr]
Ja, einen Computer, den du für dein Home Office beruflich nutzt, kannst du grundsätzlich von der Steuer absetzen. Dabei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Berufliche Nutzung**... [mehr]
Die Werbungskostenpauschale (auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt) beträgt aktuell 1.230 Euro pro Jahr (Stand: Steuerjahr 2023 und 2024) für Arbeitnehmer in Deutschland. Das bedeutet, das... [mehr]
Ja, die Homeoffice-Pauschale gilt grundsätzlich auch für selbständige Lehrer. Seit dem Steuerjahr 2020 können nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbständige und Freiberufle... [mehr]
Werbungskosten sind Aufwendungen, die dir im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit entstehen und die du von der Steuer absetzen kannst. Dazu zählen zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbei... [mehr]