Sind tatsächliche, aber nicht notwendige Werbungskosten absetzbar?

Antwort

Ja, tatsächliche, aber nicht notwendige Werbungskosten sind grundsätzlich absetzbar. Im deutschen Steuerrecht gilt das sogenannte objektive Nettoprinzip: Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (§ 9 Abs. 1 EStG). Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Ausgaben notwendig, zweckmäßig oder üblich sind, sondern nur darauf, ob sie tatsächlich angefallen sind und einen beruflichen Zusammenhang haben. Das bedeutet: Auch wenn eine Ausgabe nicht unbedingt notwendig war, kann sie als Werbungskosten abgesetzt werden, solange sie objektiv mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängt und nicht privat veranlasst ist. Die Finanzverwaltung prüft allerdings, ob die Aufwendungen tatsächlich entstanden sind und ob ein ausreichender beruflicher Zusammenhang besteht. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder beim [Bundeszentralamt für Steuern](https://www.bzst.de/).

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