Ja, die Kosten für eine Photovoltaik-(PV)-Versicherung können in der Regel steuerlich abgesetzt werden, wenn die Photovoltaikanlage zur Erzielung von Einkünften genutzt wird – als... [mehr]
Ja, Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf dem eigenen Hausdach können in der Steuererklärung berücksichtigt werden, allerdings hängt die steuerliche Behandlung von verschiedenen Faktoren ab: **1. Private Nutzung (Eigenverbrauch):** Seit 2023 sind Einnahmen aus kleinen PV-Anlagen (bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern) nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei. Das bedeutet, dass du die Einnahmen aus dem Betrieb solcher Anlagen nicht mehr versteuern musst und auch keine Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) mehr abgeben musst. **2. Umsatzsteuer:** Wenn du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmst, musst du keine Umsatzsteuer abführen, kannst aber auch keine Vorsteuer aus den Anschaffungskosten geltend machen. Entscheidest du dich gegen die Kleinunternehmerregelung, kannst du die gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) beim Finanzamt geltend machen, musst aber im Gegenzug Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung abführen. **3. Abschreibung (AfA):** Für Anlagen, die vor 2023 installiert wurden und deren Einnahmen noch steuerpflichtig sind, können die Anschaffungskosten über 20 Jahre abgeschrieben werden (lineare AfA mit 5 % pro Jahr). Für neue Anlagen, die unter die Steuerbefreiung fallen, ist die Abschreibung steuerlich nicht mehr relevant. **4. Handwerkerleistungen:** Die Kosten für die Installation der PV-Anlage (Arbeitslohnanteil) können als Handwerkerleistung nach § 35a EStG mit bis zu 20 % (maximal 1.200 € pro Jahr) von der Steuer abgesetzt werden, sofern die Anlage privat genutzt wird. **Fazit:** - Einnahmen aus kleinen PV-Anlagen sind seit 2023 steuerfrei. - Die Umsatzsteuer kann ggf. geltend gemacht werden, wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest. - Die Abschreibung ist für neue, steuerfreie Anlagen nicht mehr relevant. - Der Arbeitslohn für die Installation kann als Handwerkerleistung abgesetzt werden. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/photovoltaikanlagen.html).
Ja, die Kosten für eine Photovoltaik-(PV)-Versicherung können in der Regel steuerlich abgesetzt werden, wenn die Photovoltaikanlage zur Erzielung von Einkünften genutzt wird – als... [mehr]
Du kannst deinen Steuerberater freundlich und direkt anfragen, ob er deine Steuererklärung übernehmen kann. Ein Beispiel für eine passende Formulierung wäre: "Sehr geehrter H... [mehr]
Kosten für die Verwaltung eines Depots, wie z.B. Depotgebühren oder Kontoführungsgebühren, können in der Steuererklärung als Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalein... [mehr]
Auszahlungen aus einer Pensionskasse (z. B. Altersrente, Kapitalbezug) müssen in der Steuererklärung in der Regel im Abschnitt „Einkünfte aus der Altersvorsorge“ bzw. &bdquo... [mehr]
Jährlich üblicherweise anfallender Erhaltungsaufwand im Zusammenhang mit vermieteten Immobilien ist in der Steuererklärung in der **Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtu... [mehr]
Sollzinsen werden in der Steuererklärung im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen relevant. Sie sind die Zinsen, die für ein Darlehen... [mehr]
Leistungen bzw. Beiträge an eine Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der deutschen Steuererklärung grundsätzlich als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten... [mehr]
Haushaltsgeräte, die für den privaten Gebrauch angeschafft werden, können in der Regel **nicht** direkt als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werd... [mehr]
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Regel Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, die häufig im öffentlichen Dienst gezahlt werden. Ob und wie diese Beiträ... [mehr]
Eine Steuererklärung besteht in Deutschland in der Regel aus mehreren Teilen und Formularen, die je nach persönlicher Situation unterschiedlich ausfallen können. Der grundsätzliche... [mehr]