Ein Schreibtischstuhl kann in der Steuererklärung als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder als Betriebsausgabe (bei Selbstständigen) angesetzt werden, wenn er beruflich genutzt wird. Dabe... [mehr]
Ja, Pflegeleistungen können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Pflegeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können: 1. **Außergewöhnliche Belastungen** Wenn du selbst Pflegekosten für eine nahestehende Person (z. B. Eltern, Ehepartner) trägst, kannst du diese als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) in der Steuererklärung angeben. Dazu zählen z. B. Kosten für ambulante Pflegedienste, Pflegeheime oder selbst angestellte Pflegekräfte, soweit sie nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden. 2. **Pflege-Pauschbetrag** Pflegst du eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 unentgeltlich zu Hause, kannst du einen Pflege-Pauschbetrag (§ 33b Abs. 6 EStG) geltend machen. Dieser beträgt je nach Pflegegrad zwischen 600 und 1.800 Euro pro Jahr (Stand 2024). 3. **Haushaltsnahe Dienstleistungen** Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen im eigenen Haushalt können als haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) steuerlich geltend gemacht werden. Hier kannst du 20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehen. **Wichtige Hinweise:** - Belege und Nachweise (z. B. Rechnungen, Pflegegradbescheid) müssen aufbewahrt und ggf. dem Finanzamt vorgelegt werden. - Es dürfen keine doppelten Anrechnungen erfolgen (z. B. Pflege-Pauschbetrag und außergewöhnliche Belastungen für dieselbe Pflegeleistung). Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei [Lohnsteuer kompakt](https://www.lohnsteuer-kompakt.de/). Die genaue steuerliche Behandlung hängt von deiner individuellen Situation ab. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Beratung durch einen Steuerberater.
Ein Schreibtischstuhl kann in der Steuererklärung als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder als Betriebsausgabe (bei Selbstständigen) angesetzt werden, wenn er beruflich genutzt wird. Dabe... [mehr]
Die Abgabe der Steuererklärung kann grundsätzlich nicht beliebig oft verschoben werden. In Deutschland gilt für die Abgabe der Steuererklärung eine gesetzliche Frist. Für das... [mehr]
Leistungen aus einer privaten Altersrente (z. B. aus einer privaten Rentenversicherung, die nicht staatlich gefördert ist und nicht zur Basis- oder Riester-Rente gehört) werden in der Einkom... [mehr]
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". **E... [mehr]
Die Kapitalabfindung aus einer RT12F Rentenversicherung (meist eine private Rentenversicherung) muss in der Steuererklärung in der Anlage R („Einkünfte aus Renten“) eingetragen w... [mehr]
Leistungen der Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Einkommensteuererklärung in der Regel als „sonstige Einkünfte“ anzugeben. Sie gehören zu den Einkünften aus der... [mehr]
Ja, bei Punkt 55 „Bezeichnung des Unternehmens“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ist der Name gemeint, unter dem das Unternehmen geführt wird. Das k... [mehr]
Ja, eine Genossenschaftsbeteiligung muss in der Steuererklärung angegeben werden, wenn daraus Einkünfte entstehen, zum Beispiel in Form von Dividenden oder Gewinnbeteiligungen. Diese Eink&uu... [mehr]
Ein eingetragener Lebenspartner ist eine Person, mit der du eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eingegangen bist. Diese Partnerschaft ist rechtlich ä... [mehr]
Ja, Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf dem eigenen Hausdach können in der Steuererklärung berücksichtigt werden, allerdings hängt die steuerliche Behandlung von verschiedenen Fak... [mehr]