Als Beamter ohne Eigentum kannst du verschiedene Ausgaben steuerlich geltend machen, um deine Steuerlast zu senken. Hier sind die wichtigsten Möglichkeiten: **1. Werbungskosten** Das sind Kosten... [mehr]
Ein Schreibtischstuhl kann in der Steuererklärung als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder als Betriebsausgabe (bei Selbstständigen) angesetzt werden, wenn er beruflich genutzt wird. Dabei sind folgende Punkte zu beachten: **1. Notwendigkeit der beruflichen Nutzung:** Der Stuhl muss überwiegend (mindestens 90 %) beruflich genutzt werden. Bei gemischter Nutzung (beruflich und privat) ist nur der berufliche Anteil absetzbar. **2. Anschaffungskosten:** - Liegt der Kaufpreis unter 800 Euro netto (ohne Mehrwertsteuer), kann der Stuhl im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden (sog. geringwertiges Wirtschaftsgut, GWG). - Liegt der Preis über 800 Euro netto, muss der Stuhl über die gewöhnliche Nutzungsdauer (in der Regel 13 Jahre laut AfA-Tabelle) abgeschrieben werden. **3. Nachweis:** Die berufliche Nutzung sollte glaubhaft gemacht werden, z. B. durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder eine plausible Begründung (z. B. Homeoffice-Regelung). **4. Eintragung in der Steuererklärung:** - Arbeitnehmer tragen die Kosten in der Anlage N unter „Werbungskosten“ ein. - Selbstständige geben die Kosten als Betriebsausgabe in der Gewinnermittlung an. **5. Belege aufbewahren:** Rechnungen und Nachweise sollten für eventuelle Rückfragen des Finanzamts aufbewahrt werden. **Weitere Informationen:** [Bundesfinanzministerium – Werbungskosten](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Arbeitnehmer/Werbungskosten.html) **Hinweis:** Im Zweifel empfiehlt sich eine Rücksprache mit einem Steuerberater, da individuelle Umstände (z. B. Homeoffice-Pauschale, Arbeitszimmerregelung) zu berücksichtigen sind.
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Die Abgabe der Steuererklärung kann grundsätzlich nicht beliebig oft verschoben werden. In Deutschland gilt für die Abgabe der Steuererklärung eine gesetzliche Frist. Für das... [mehr]
Ja, Pflegeleistungen können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Pflegeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können:... [mehr]
Leistungen aus einer privaten Altersrente (z. B. aus einer privaten Rentenversicherung, die nicht staatlich gefördert ist und nicht zur Basis- oder Riester-Rente gehört) werden in der Einkom... [mehr]
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". **E... [mehr]
Die Kapitalabfindung aus einer RT12F Rentenversicherung (meist eine private Rentenversicherung) muss in der Steuererklärung in der Anlage R („Einkünfte aus Renten“) eingetragen w... [mehr]
Leistungen der Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Einkommensteuererklärung in der Regel als „sonstige Einkünfte“ anzugeben. Sie gehören zu den Einkünften aus der... [mehr]
Ja, bei Punkt 55 „Bezeichnung des Unternehmens“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ist der Name gemeint, unter dem das Unternehmen geführt wird. Das k... [mehr]
Ja, eine Genossenschaftsbeteiligung muss in der Steuererklärung angegeben werden, wenn daraus Einkünfte entstehen, zum Beispiel in Form von Dividenden oder Gewinnbeteiligungen. Diese Eink&uu... [mehr]
Ein eingetragener Lebenspartner ist eine Person, mit der du eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eingegangen bist. Diese Partnerschaft ist rechtlich ä... [mehr]