Ein Schreibtischstuhl kann in der Steuererklärung als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder als Betriebsausgabe (bei Selbstständigen) angesetzt werden, wenn er beruflich genutzt wird. Dabe... [mehr]
Leistungen aus einer privaten Altersrente (z. B. aus einer privaten Rentenversicherung, die nicht staatlich gefördert ist und nicht zur Basis- oder Riester-Rente gehört) werden in der Einkommensteuererklärung als sogenannte „sonstige Einkünfte“ nach § 22 Nr. 1 EStG erfasst. **Eintrag in der Steuererklärung:** - Die Angaben machst du in der **Anlage R** („Renten und andere Leistungen“). - Dort gibt es einen Abschnitt für „Leistungen aus privaten Rentenversicherungen“ (meist Zeilen 31 ff. in der Anlage R, je nach Vordruckjahr). **Welcher Betrag ist einzutragen?** - Du trägst den **Bruttobetrag** der im Kalenderjahr zugeflossenen Rentenzahlungen ein, also die Summe aller erhaltenen Renten vor Abzug von Steuern oder Sozialabgaben. - Bei privaten Rentenversicherungen wird nur der sogenannte **Ertragsanteil** besteuert. Das Finanzamt berechnet diesen automatisch anhand deines Alters bei Rentenbeginn. Du musst also den vollen Bruttobetrag eintragen, das Finanzamt berücksichtigt dann den steuerpflichtigen Anteil. **Zusammengefasst:** - **Anlage R** ausfüllen, Abschnitt „Leistungen aus privaten Rentenversicherungen“. - **Bruttorente** (alle erhaltenen Zahlungen im Jahr) eintragen. Weitere Informationen findest du auch auf der offiziellen Seite des Bundesfinanzministeriums: [Bundesfinanzministerium – Anlage R](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Anlage_R.html) Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Ein Schreibtischstuhl kann in der Steuererklärung als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder als Betriebsausgabe (bei Selbstständigen) angesetzt werden, wenn er beruflich genutzt wird. Dabe... [mehr]
Die Abgabe der Steuererklärung kann grundsätzlich nicht beliebig oft verschoben werden. In Deutschland gilt für die Abgabe der Steuererklärung eine gesetzliche Frist. Für das... [mehr]
Ja, Pflegeleistungen können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Pflegeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können:... [mehr]
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". **E... [mehr]
Die Kapitalabfindung aus einer RT12F Rentenversicherung (meist eine private Rentenversicherung) muss in der Steuererklärung in der Anlage R („Einkünfte aus Renten“) eingetragen w... [mehr]
Leistungen der Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Einkommensteuererklärung in der Regel als „sonstige Einkünfte“ anzugeben. Sie gehören zu den Einkünften aus der... [mehr]
Ja, bei Punkt 55 „Bezeichnung des Unternehmens“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ist der Name gemeint, unter dem das Unternehmen geführt wird. Das k... [mehr]
Ja, eine Genossenschaftsbeteiligung muss in der Steuererklärung angegeben werden, wenn daraus Einkünfte entstehen, zum Beispiel in Form von Dividenden oder Gewinnbeteiligungen. Diese Eink&uu... [mehr]
Ein eingetragener Lebenspartner ist eine Person, mit der du eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eingegangen bist. Diese Partnerschaft ist rechtlich ä... [mehr]
Ja, Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf dem eigenen Hausdach können in der Steuererklärung berücksichtigt werden, allerdings hängt die steuerliche Behandlung von verschiedenen Fak... [mehr]