Wo trage ich Leistungen aus einer privaten Altersrente in der Einkommenssteuererklärung ein und welchen Betrag muss ich eintragen?

Antwort

Leistungen aus einer privaten Altersrente (z. B. aus einer privaten Rentenversicherung, die nicht staatlich gefördert ist und nicht zur Basis- oder Riester-Rente gehört) werden in der Einkommensteuererklärung als sogenannte „sonstige Einkünfte“ nach § 22 Nr. 1 EStG erfasst. **Eintrag in der Steuererklärung:** - Die Angaben machst du in der **Anlage R** („Renten und andere Leistungen“). - Dort gibt es einen Abschnitt für „Leistungen aus privaten Rentenversicherungen“ (meist Zeilen 31 ff. in der Anlage R, je nach Vordruckjahr). **Welcher Betrag ist einzutragen?** - Du trägst den **Bruttobetrag** der im Kalenderjahr zugeflossenen Rentenzahlungen ein, also die Summe aller erhaltenen Renten vor Abzug von Steuern oder Sozialabgaben. - Bei privaten Rentenversicherungen wird nur der sogenannte **Ertragsanteil** besteuert. Das Finanzamt berechnet diesen automatisch anhand deines Alters bei Rentenbeginn. Du musst also den vollen Bruttobetrag eintragen, das Finanzamt berücksichtigt dann den steuerpflichtigen Anteil. **Zusammengefasst:** - **Anlage R** ausfüllen, Abschnitt „Leistungen aus privaten Rentenversicherungen“. - **Bruttorente** (alle erhaltenen Zahlungen im Jahr) eintragen. Weitere Informationen findest du auch auf der offiziellen Seite des Bundesfinanzministeriums: [Bundesfinanzministerium – Anlage R](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Anlage_R.html) Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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