Ist mit 'Bezeichnung des Unternehmens' im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen der Name gemeint?

Antwort

Ja, bei Punkt 55 „Bezeichnung des Unternehmens“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ist der Name gemeint, unter dem das Unternehmen geführt wird. Das kann entweder dein eigener Name (z. B. „Max Mustermann“) oder eine sogenannte Geschäftsbezeichnung (z. B. „Blumenladen Mustermann“) sein. Falls du keinen besonderen Firmennamen verwendest, trägst du einfach deinen Vor- und Nachnamen ein.

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