Was bedeutet im Fragebogen für Einzelunternehmen Punkt 116 'Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?'?

Antwort

Mit Punkt 116 im Fragebogen für Einzelunternehmen, „Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?“, wird gefragt, ob dein Unternehmen seine Buchführung und seinen Jahresabschluss nicht nach dem normalen Kalenderjahr (also vom 1. Januar bis 31. Dezember), sondern nach einem anderen Zeitraum führt. **Beispiel:** - **Kalenderjahr:** 1. Januar bis 31. Dezember - **Abweichendes Wirtschaftsjahr:** z. B. 1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres Ein abweichendes Wirtschaftsjahr kann z. B. gewählt werden, wenn es besser zum Geschäftsablauf passt (z. B. bei saisonalen Betrieben). In der Regel gilt für Einzelunternehmen aber das Kalenderjahr, es sei denn, du hast beim Finanzamt ein anderes Wirtschaftsjahr beantragt und genehmigen lassen. **Antwortmöglichkeiten:** - **Nein:** Dein Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. - **Ja:** Dein Geschäftsjahr beginnt und endet an anderen Daten als dem 1. Januar bzw. 31. Dezember. Falls du dir unsicher bist, gilt meistens das Kalenderjahr, sofern du nichts anderes beantragt hast.

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