Ja, durch die Vererbung eines Einzelunternehmens mit aktiviertem Anteil an einer Kapitalgesellschaft (KapG) und aktiviertem Grundstück kommt es zur Aufdeckung stiller Reserven beim Erblasser &nda... [mehr]
Ein Einzelunternehmen ist keine eigene juristische Person, sondern wird steuerlich dem Inhaber zugerechnet. Das bedeutet: Die Gewinne des Einzelunternehmens werden im Rahmen der Einkommensteuer des Inhabers versteuert. Für Einzelunternehmer gilt die ganz normale Einkommensteuer-Staffel in Deutschland. Die Einkommensteuer ist progressiv, das heißt: Der Steuersatz steigt mit dem zu versteuernden Einkommen. **Die Steuerstaffel (Stand 2024) sieht so aus:** - **Grundfreibetrag:** Bis 11.604 € (ledig) bleibt das Einkommen steuerfrei. - **Eingangssteuersatz:** Ab 11.605 € beginnt die Besteuerung mit 14 %. - **Progressionszone:** Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen an. - **Spitzensteuersatz:** Ab 66.761 € liegt der Steuersatz bei 42 %. - **Reichensteuer:** Ab 277.826 € beträgt der Steuersatz 45 %. **Zusätzlich zu beachten:** - Solidaritätszuschlag (nur noch für sehr hohe Einkommen) - Kirchensteuer (falls kirchensteuerpflichtig) **Weitere Steuern für Einzelunternehmer:** - Gewerbesteuer (sofern gewerblich tätig, mit Freibetrag von 24.500 €) - Umsatzsteuer (sofern nicht Kleinunternehmer nach § 19 UStG) **Fazit:** Einzelunternehmer zahlen keine eigene „Unternehmenssteuer“, sondern versteuern ihren Gewinn mit der persönlichen Einkommensteuer nach der oben genannten Staffel. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/).
Ja, durch die Vererbung eines Einzelunternehmens mit aktiviertem Anteil an einer Kapitalgesellschaft (KapG) und aktiviertem Grundstück kommt es zur Aufdeckung stiller Reserven beim Erblasser &nda... [mehr]
Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag (Soli) liegt seit 2021 bei einer Einkommensteuer von 16.956 € (bei Einzelveranlagung) bzw. 33.912 € (bei Zusammenveranlagung, also Ehepa... [mehr]
Für das Ausfüllen von Einkommensteuerformularen solltest du einen schwarzen oder blauen Kugelschreiber verwenden. Beide Farben sind grundsätzlich zulässig und werden von den Finanz... [mehr]
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen (Kapitel 17 – Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer) musst du nur dann Angaben machen, wenn du Arbeitnehmer... [mehr]
Mit Punkt 116 im Fragebogen für Einzelunternehmen, „Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?“, wird gefragt, ob dein Unternehmen seine Buchführung und seinen... [mehr]
Der Unterschied zwischen den Punkten 106 „Gewerbebetrieb“ und 107 „Selbständige Arbeit“ im Fragebogen für Einzelunternehmen bezieht sich auf die Art der selbstän... [mehr]
Punkt 100 im Fragebogen für Einzelunternehmen („Angaben zu herrschenden Unternehmen“) bezieht sich darauf, ob das Einzelunternehmen von einem anderen Unternehmen beherrscht wird, also... [mehr]
Ja, die Kosten für die Versicherung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) können in bestimmten Fällen in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Das ist jedoch davon abhä... [mehr]
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen bezieht sich Punkt 9 „Angaben zu Betriebsstätten“ auf die Orte, an denen du dein Unternehmen tatsächlich betre... [mehr]
Ja, bei Punkt 55 „Bezeichnung des Unternehmens“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ist der Name gemeint, unter dem das Unternehmen geführt wird. Das k... [mehr]