Wie ist die Steuerstaffel bei Einzelunternehmen?

Antwort

Ein Einzelunternehmen ist keine eigene juristische Person, sondern wird steuerlich dem Inhaber zugerechnet. Das bedeutet: Die Gewinne des Einzelunternehmens werden im Rahmen der Einkommensteuer des Inhabers versteuert. Für Einzelunternehmer gilt die ganz normale Einkommensteuer-Staffel in Deutschland. Die Einkommensteuer ist progressiv, das heißt: Der Steuersatz steigt mit dem zu versteuernden Einkommen. **Die Steuerstaffel (Stand 2024) sieht so aus:** - **Grundfreibetrag:** Bis 11.604 € (ledig) bleibt das Einkommen steuerfrei. - **Eingangssteuersatz:** Ab 11.605 € beginnt die Besteuerung mit 14 %. - **Progressionszone:** Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen an. - **Spitzensteuersatz:** Ab 66.761 € liegt der Steuersatz bei 42 %. - **Reichensteuer:** Ab 277.826 € beträgt der Steuersatz 45 %. **Zusätzlich zu beachten:** - Solidaritätszuschlag (nur noch für sehr hohe Einkommen) - Kirchensteuer (falls kirchensteuerpflichtig) **Weitere Steuern für Einzelunternehmer:** - Gewerbesteuer (sofern gewerblich tätig, mit Freibetrag von 24.500 €) - Umsatzsteuer (sofern nicht Kleinunternehmer nach § 19 UStG) **Fazit:** Einzelunternehmer zahlen keine eigene „Unternehmenssteuer“, sondern versteuern ihren Gewinn mit der persönlichen Einkommensteuer nach der oben genannten Staffel. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/).

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