Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen (Kapitel 17 – Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer) musst du nur dann Angaben machen, wenn du Arbeitnehmer... [mehr]
Punkt 100 im Fragebogen für Einzelunternehmen („Angaben zu herrschenden Unternehmen“) bezieht sich darauf, ob das Einzelunternehmen von einem anderen Unternehmen beherrscht wird, also Teil eines Konzerns ist. Das bedeutet: Falls das Einzelunternehmen rechtlich oder wirtschaftlich von einem anderen Unternehmen kontrolliert wird (z.B. durch Mehrheitsbeteiligung, Stimmrechtsmehrheit oder vertragliche Bindungen), muss dies hier angegeben werden. In diesem Fall ist das „herrschende Unternehmen“ in der Regel die Konzernmutter oder das übergeordnete Unternehmen im Konzernverbund. Wenn das Einzelunternehmen unabhängig ist und kein anderes Unternehmen beherrschenden Einfluss ausübt, ist dieser Punkt entsprechend zu verneinen oder leer zu lassen. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten des [Bundesministeriums der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei deiner zuständigen Steuerbehörde.
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen (Kapitel 17 – Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer) musst du nur dann Angaben machen, wenn du Arbeitnehmer... [mehr]
Mit Punkt 116 im Fragebogen für Einzelunternehmen, „Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?“, wird gefragt, ob dein Unternehmen seine Buchführung und seinen... [mehr]
Der Unterschied zwischen den Punkten 106 „Gewerbebetrieb“ und 107 „Selbständige Arbeit“ im Fragebogen für Einzelunternehmen bezieht sich auf die Art der selbstän... [mehr]
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen bezieht sich Punkt 9 „Angaben zu Betriebsstätten“ auf die Orte, an denen du dein Unternehmen tatsächlich betre... [mehr]
Ja, bei Punkt 55 „Bezeichnung des Unternehmens“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ist der Name gemeint, unter dem das Unternehmen geführt wird. Das k... [mehr]
Ein Einzelunternehmen ist keine eigene juristische Person, sondern wird steuerlich dem Inhaber zugerechnet. Das bedeutet: Die Gewinne des Einzelunternehmens werden im Rahmen der Einkommensteuer des In... [mehr]