Bezieht sich Punkt 100 im Fragebogen für Einzelunternehmen zu herrschenden Unternehmen auf den zugehörigen Konzern?

Antwort

Punkt 100 im Fragebogen für Einzelunternehmen („Angaben zu herrschenden Unternehmen“) bezieht sich darauf, ob das Einzelunternehmen von einem anderen Unternehmen beherrscht wird, also Teil eines Konzerns ist. Das bedeutet: Falls das Einzelunternehmen rechtlich oder wirtschaftlich von einem anderen Unternehmen kontrolliert wird (z.B. durch Mehrheitsbeteiligung, Stimmrechtsmehrheit oder vertragliche Bindungen), muss dies hier angegeben werden. In diesem Fall ist das „herrschende Unternehmen“ in der Regel die Konzernmutter oder das übergeordnete Unternehmen im Konzernverbund. Wenn das Einzelunternehmen unabhängig ist und kein anderes Unternehmen beherrschenden Einfluss ausübt, ist dieser Punkt entsprechend zu verneinen oder leer zu lassen. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten des [Bundesministeriums der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei deiner zuständigen Steuerbehörde.

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