Was bedeutet 'Angaben zu Betriebstätten' im steuerlichen Erfassungsbogen für Einzelunternehmen?

Antwort

Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen bezieht sich Punkt 9 „Angaben zu Betriebsstätten“ auf die Orte, an denen du dein Unternehmen tatsächlich betreibst. Eine Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Das kann zum Beispiel sein: - das Büro, - die Werkstatt, - das Ladengeschäft, - das Lager, - eine Produktionshalle, - oder auch ein Homeoffice, wenn du von dort aus regelmäßig arbeitest. Du musst hier die Adresse(n) aller Betriebsstätten angeben, an denen du geschäftlich tätig bist. Falls du nur von einer Adresse aus arbeitest (z. B. deinem Wohnsitz), trägst du diese ein. Falls du mehrere Standorte hast, müssen alle angegeben werden. Weitere Informationen findest du auch auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen: [Bundesfinanzministerium – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerverwaltung/2020-07-01-Fragebogen-steuerliche-Erfassung.html)

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