Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen (Kapitel 17 – Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer) musst du nur dann Angaben machen, wenn du Arbeitnehmer... [mehr]
Ja, durch die Vererbung eines Einzelunternehmens mit aktiviertem Anteil an einer Kapitalgesellschaft (KapG) und aktiviertem Grundstück kommt es zur Aufdeckung stiller Reserven beim Erblasser – allerdings nur im Rahmen der ertragsteuerlichen Betrachtung, insbesondere im Einkommensteuerrecht. **Hintergrund:** - Nach § 6 Abs. 3 EStG (Einkommensteuergesetz) kann die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils im Wege der Erbfolge oder Schenkung grundsätzlich zu Buchwerten erfolgen. Das bedeutet, dass die stillen Reserven nicht zwingend aufgedeckt werden müssen, sondern auf den Rechtsnachfolger übergehen. - Voraussetzung ist, dass der Betrieb als Ganzes oder ein Mitunternehmeranteil übertragen wird. Einzelne Wirtschaftsgüter (wie z.B. nur das Grundstück oder nur der Anteil an der KapG) können nicht isoliert zu Buchwerten übertragen werden. - Wird das Einzelunternehmen als Ganzes vererbt, gehen die Buchwerte (inklusive der stillen Reserven) auf den Erben über. Es erfolgt keine Aufdeckung der stillen Reserven beim Erblasser. - Wird das Einzelunternehmen jedoch zerschlagen und nur einzelne Wirtschaftsgüter vererbt, kommt es zur Aufdeckung der stillen Reserven (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG). **Fazit:** - **Bei Übertragung des gesamten Einzelunternehmens im Wege der Erbfolge:** Keine Aufdeckung stiller Reserven beim Erblasser, Buchwertfortführung beim Erben (§ 6 Abs. 3 EStG). - **Bei Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter:** Aufdeckung der stillen Reserven beim Erblasser. **Hinweis:** Unabhängig davon fällt im Erbfall Erbschaftsteuer an, die sich am gemeinen Wert (Verkehrswert) der übertragenen Wirtschaftsgüter bemisst. Die ertragsteuerliche Behandlung (Einkommensteuer) ist davon zu unterscheiden. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder in den [EStG-Kommentaren](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html).
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Mit Punkt 116 im Fragebogen für Einzelunternehmen, „Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?“, wird gefragt, ob dein Unternehmen seine Buchführung und seinen... [mehr]
Der Unterschied zwischen den Punkten 106 „Gewerbebetrieb“ und 107 „Selbständige Arbeit“ im Fragebogen für Einzelunternehmen bezieht sich auf die Art der selbstän... [mehr]
Punkt 100 im Fragebogen für Einzelunternehmen („Angaben zu herrschenden Unternehmen“) bezieht sich darauf, ob das Einzelunternehmen von einem anderen Unternehmen beherrscht wird, also... [mehr]
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen bezieht sich Punkt 9 „Angaben zu Betriebsstätten“ auf die Orte, an denen du dein Unternehmen tatsächlich betre... [mehr]
Ja, bei Punkt 55 „Bezeichnung des Unternehmens“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ist der Name gemeint, unter dem das Unternehmen geführt wird. Das k... [mehr]
Ein Einzelunternehmen ist keine eigene juristische Person, sondern wird steuerlich dem Inhaber zugerechnet. Das bedeutet: Die Gewinne des Einzelunternehmens werden im Rahmen der Einkommensteuer des In... [mehr]