Wo werden Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) in der Steuererklärung eingetragen?

Antwort

Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". **Eintragung in der Steuererklärung:** - **Anlage Vorsorgeaufwand**: Die Beiträge werden in der **Anlage Vorsorgeaufwand** eingetragen. - **Zeile 31–39** (je nach Steuerformular und Bundesland): Hier werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zu Zusatzversorgungseinrichtungen (wie der ZVK) eingetragen. **Konkret:** - In der Regel trägst du die ZVK-Beiträge in **Zeile 35** ("Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zu Zusatzversorgungseinrichtungen") der Anlage Vorsorgeaufwand ein. **Hinweis:** Die meisten Arbeitnehmer finden die gezahlten Beiträge bereits in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (Feld 23 oder 24). Diese Daten werden bei der elektronischen Übermittlung oft automatisch übernommen. **Weitere Informationen:** [Formulare und Ausfüllhilfen der Finanzämter](https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare) **Tipp:** Im Zweifel empfiehlt sich ein Blick in die Lohnsteuerbescheinigung oder eine Rückfrage beim Arbeitgeber oder Steuerberater.

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