Ja, die Selbstbeteiligung, die du nach einem Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit gezahlt hast, kannst du grundsätzlich als Werbungskosten in deiner Steuererklärung angeben. Voraussetzung i... [mehr]
Die Kapitalabfindung aus einer RT12F Rentenversicherung (meist eine private Rentenversicherung) muss in der Steuererklärung in der Anlage R („Einkünfte aus Renten“) eingetragen werden. Entscheidend ist, ob es sich um eine **Leibrente** oder eine **Kapitalauszahlung** handelt und ob die Versicherung vor oder nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde. **Für eine Kapitalabfindung (Einmalauszahlung) aus einer privaten Rentenversicherung:** - **Anlage R, Seite 2, Zeile 31 ff.**: Hier werden „Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus Kapitallebensversicherungen“ eingetragen. - Die genaue Zeile kann je nach Steuerformular und Jahr leicht variieren, in der Regel ist es aber der Bereich ab Zeile 31 („Kapitalauszahlungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus Kapitallebensversicherungen“). **Wichtige Hinweise:** - Bei einer Kapitalabfindung aus einer privaten Rentenversicherung, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde, ist in der Regel nur der sogenannte „Ertragsanteil“ steuerpflichtig, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Laufzeit mindestens 12 Jahre, Auszahlung nach dem 60./62. Lebensjahr). - Die Versicherung stellt eine **Leistungsmitteilung** aus, in der der steuerpflichtige Anteil ausgewiesen ist. Diese Werte überträgst du in die Steuererklärung. - Falls es sich um eine Riester- oder Rürup-Rente handelt, gelten andere Regelungen und Eintragungen. **Weitere Informationen:** - [Anlage R (Einkünfte aus Renten) – Ausfüllhilfe beim Bundesfinanzministerium](https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B
Ja, die Selbstbeteiligung, die du nach einem Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit gezahlt hast, kannst du grundsätzlich als Werbungskosten in deiner Steuererklärung angeben. Voraussetzung i... [mehr]
Ob du nach deinem Umzug nach Österreich ab 1. Januar 2026 in Deutschland eine Steuererklärung abgeben musst, hängt von mehreren Faktoren ab: **1. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenth... [mehr]
Entscheidend ist dein Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Das heißt: Wenn du im Mai umziehst, aber am 31. Dezember bereits in der neuen Wohnung gemeldet bist, ist das Finanza... [mehr]
Ein Schreibtischstuhl kann in der Steuererklärung als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder als Betriebsausgabe (bei Selbstständigen) angesetzt werden, wenn er beruflich genutzt wird. Dabe... [mehr]
Die Abgabe der Steuererklärung kann grundsätzlich nicht beliebig oft verschoben werden. In Deutschland gilt für die Abgabe der Steuererklärung eine gesetzliche Frist. Für das... [mehr]
Ja, Pflegeleistungen können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Pflegeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können:... [mehr]
Leistungen aus einer privaten Altersrente (z. B. aus einer privaten Rentenversicherung, die nicht staatlich gefördert ist und nicht zur Basis- oder Riester-Rente gehört) werden in der Einkom... [mehr]
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". **E... [mehr]
Leistungen der Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Einkommensteuererklärung in der Regel als „sonstige Einkünfte“ anzugeben. Sie gehören zu den Einkünften aus der... [mehr]
Ja, bei Punkt 55 „Bezeichnung des Unternehmens“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ist der Name gemeint, unter dem das Unternehmen geführt wird. Das k... [mehr]