Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". **E... [mehr]
Die Kapitalabfindung aus einer RT12F Rentenversicherung (meist eine private Rentenversicherung) muss in der Steuererklärung in der Anlage R („Einkünfte aus Renten“) eingetragen werden. Entscheidend ist, ob es sich um eine **Leibrente** oder eine **Kapitalauszahlung** handelt und ob die Versicherung vor oder nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde. **Für eine Kapitalabfindung (Einmalauszahlung) aus einer privaten Rentenversicherung:** - **Anlage R, Seite 2, Zeile 31 ff.**: Hier werden „Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus Kapitallebensversicherungen“ eingetragen. - Die genaue Zeile kann je nach Steuerformular und Jahr leicht variieren, in der Regel ist es aber der Bereich ab Zeile 31 („Kapitalauszahlungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus Kapitallebensversicherungen“). **Wichtige Hinweise:** - Bei einer Kapitalabfindung aus einer privaten Rentenversicherung, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde, ist in der Regel nur der sogenannte „Ertragsanteil“ steuerpflichtig, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Laufzeit mindestens 12 Jahre, Auszahlung nach dem 60./62. Lebensjahr). - Die Versicherung stellt eine **Leistungsmitteilung** aus, in der der steuerpflichtige Anteil ausgewiesen ist. Diese Werte überträgst du in die Steuererklärung. - Falls es sich um eine Riester- oder Rürup-Rente handelt, gelten andere Regelungen und Eintragungen. **Weitere Informationen:** - [Anlage R (Einkünfte aus Renten) – Ausfüllhilfe beim Bundesfinanzministerium](https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B1B7B6B
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". **E... [mehr]
Leistungen der Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Einkommensteuererklärung in der Regel als „sonstige Einkünfte“ anzugeben. Sie gehören zu den Einkünften aus der... [mehr]
Ja, bei Punkt 55 „Bezeichnung des Unternehmens“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ist der Name gemeint, unter dem das Unternehmen geführt wird. Das k... [mehr]
Ja, eine Genossenschaftsbeteiligung muss in der Steuererklärung angegeben werden, wenn daraus Einkünfte entstehen, zum Beispiel in Form von Dividenden oder Gewinnbeteiligungen. Diese Eink&uu... [mehr]
Ein eingetragener Lebenspartner ist eine Person, mit der du eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eingegangen bist. Diese Partnerschaft ist rechtlich ä... [mehr]
Ja, Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf dem eigenen Hausdach können in der Steuererklärung berücksichtigt werden, allerdings hängt die steuerliche Behandlung von verschiedenen Fak... [mehr]
Du kannst deinen Steuerberater freundlich und direkt anfragen, ob er deine Steuererklärung übernehmen kann. Ein Beispiel für eine passende Formulierung wäre: "Sehr geehrter H... [mehr]
Kosten für die Verwaltung eines Depots, wie z.B. Depotgebühren oder Kontoführungsgebühren, können in der Steuererklärung als Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalein... [mehr]
Auszahlungen aus einer Pensionskasse (z. B. Altersrente, Kapitalbezug) müssen in der Steuererklärung in der Regel im Abschnitt „Einkünfte aus der Altersvorsorge“ bzw. &bdquo... [mehr]
Jährlich üblicherweise anfallender Erhaltungsaufwand im Zusammenhang mit vermieteten Immobilien ist in der Steuererklärung in der **Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtu... [mehr]