Ja, die Selbstbeteiligung, die du nach einem Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit gezahlt hast, kannst du grundsätzlich als Werbungskosten in deiner Steuererklärung angeben. Voraussetzung i...
Leistungen bzw. Beiträge an eine Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der deutschen Steuererklärung grundsätzlich als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". **Eintragung in der Steuererklärung:** - **Anlage Vorsorgeaufwand:** Die Beiträge zur ZVK trägst du in der **Anlage Vorsorgeaufwand** ein. - **Zeile:** In der Regel gehören die ZVK-Beiträge in die Zeilen für "Beiträge zu weiteren Versicherungen", meist **Zeile 31 bis 39** (je nach Steuerformular und Jahr). Genauer: - **Zeile 31:** Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen - **Zeile 36:** Beiträge zu anderen Versicherungen (z. B. Unfall-, Haftpflicht-, Lebensversicherungen) **Hinweis:** Oft werden die ZVK-Beiträge bereits in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen (Feld 22 oder 23: "Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung" oder "Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen"). In diesem Fall übernimmt das Steuerprogramm oder das Finanzamt die Werte automatisch, wenn du die Lohnsteuerbescheinigung einträgst. **Wichtig:** - Die genaue Zuordnung kann je nach Art der ZVK (z. B. kommunale Zusatzversorgung, VBL, etc.) und individueller Situation variieren. - Bei Unsicherheiten empfiehlt sich ein Blick in die Lohnsteuerbescheinigung oder eine Rückfrage beim Arbeitgeber oder Steuerberater. **Weitere Informationen:** [Bundesfinanzministerium – Steuerformulare und Ausfüllhilfen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Publikationen/Steuern/steuerformulare/steuerformulare.html) Zusammengefasst: **Beiträge an die ZVK werden in der Anlage Vorsorgeaufwand als sonstige Vorsorgeaufwendungen eingetragen, meist automatisch über die Lohnsteuerbescheinigung.**
Ja, die Selbstbeteiligung, die du nach einem Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit gezahlt hast, kannst du grundsätzlich als Werbungskosten in deiner Steuererklärung angeben. Voraussetzung i...
Ob du nach deinem Umzug nach Österreich ab 1. Januar 2026 in Deutschland eine Steuererklärung abgeben musst, hängt von mehreren Faktoren ab: **1. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenth...
Entscheidend ist dein Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Das heißt: Wenn du im Mai umziehst, aber am 31. Dezember bereits in der neuen Wohnung gemeldet bist, ist das Finanza...
Ein Schreibtischstuhl kann in der Steuererklärung als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder als Betriebsausgabe (bei Selbstständigen) angesetzt werden, wenn er beruflich genutzt wird. Dabe...
Die Abgabe der Steuererklärung kann grundsätzlich nicht beliebig oft verschoben werden. In Deutschland gilt für die Abgabe der Steuererklärung eine gesetzliche Frist. Für das...
Ja, Pflegeleistungen können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Pflegeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können:...
Leistungen aus einer privaten Altersrente (z. B. aus einer privaten Rentenversicherung, die nicht staatlich gefördert ist und nicht zur Basis- oder Riester-Rente gehört) werden in der Einkom...
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". **E...
Die Kapitalabfindung aus einer RT12F Rentenversicherung (meist eine private Rentenversicherung) muss in der Steuererklärung in der Anlage R („Einkünfte aus Renten“) eingetragen w...
Leistungen der Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Einkommensteuererklärung in der Regel als „sonstige Einkünfte“ anzugeben. Sie gehören zu den Einkünften aus der...