Wo trägt man Leistungen an die ZVK in der Steuererklärung in Deutschland ein?

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Leistungen bzw. Beiträge an eine Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der deutschen Steuererklärung grundsätzlich als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". **Eintragung in der Steuererklärung:** - **Anlage Vorsorgeaufwand:** Die Beiträge zur ZVK trägst du in der **Anlage Vorsorgeaufwand** ein. - **Zeile:** In der Regel gehören die ZVK-Beiträge in die Zeilen für "Beiträge zu weiteren Versicherungen", meist **Zeile 31 bis 39** (je nach Steuerformular und Jahr). Genauer: - **Zeile 31:** Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen - **Zeile 36:** Beiträge zu anderen Versicherungen (z. B. Unfall-, Haftpflicht-, Lebensversicherungen) **Hinweis:** Oft werden die ZVK-Beiträge bereits in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen (Feld 22 oder 23: "Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung" oder "Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen"). In diesem Fall übernimmt das Steuerprogramm oder das Finanzamt die Werte automatisch, wenn du die Lohnsteuerbescheinigung einträgst. **Wichtig:** - Die genaue Zuordnung kann je nach Art der ZVK (z. B. kommunale Zusatzversorgung, VBL, etc.) und individueller Situation variieren. - Bei Unsicherheiten empfiehlt sich ein Blick in die Lohnsteuerbescheinigung oder eine Rückfrage beim Arbeitgeber oder Steuerberater. **Weitere Informationen:** [Bundesfinanzministerium – Steuerformulare und Ausfüllhilfen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Publikationen/Steuern/steuerformulare/steuerformulare.html) Zusammengefasst: **Beiträge an die ZVK werden in der Anlage Vorsorgeaufwand als sonstige Vorsorgeaufwendungen eingetragen, meist automatisch über die Lohnsteuerbescheinigung.**

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