Wo trage ich Auszahlungen aus einer Pensionskasse in der Steuererklärung ein?

Antwort

Auszahlungen aus einer Pensionskasse (z. B. Altersrente, Kapitalbezug) müssen in der Steuererklärung in der Regel im Abschnitt „Einkünfte aus der Altersvorsorge“ bzw. „Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung“ angegeben werden. **In Deutschland**: - Rentenzahlungen aus der Pensionskasse trägst du in der Anlage R („Renten und andere Leistungen“) ein. - Kapitalauszahlungen aus einer Pensionskasse gehören ebenfalls in die Anlage R, dort gibt es spezielle Zeilen für „Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung“. - Die genaue Zeilennummer kann je nach Steuerformular und Jahr variieren, meist findest du Hinweise in der Anleitung zur Anlage R. **Wichtig:** - Die Pensionskasse stellt dir eine Leistungsmitteilung aus, die du der Steuererklärung beilegen solltest. - Die Besteuerung erfolgt nach dem sogenannten „Ertragsanteil“ oder als „nachgelagerte Besteuerung“, je nach Art der Auszahlung und Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. **Weitere Informationen:** - [Bundesfinanzministerium – Anlage R](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2023-12-20-anlage-r-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=2) - [ELSTER – Hilfe zur Anlage R](https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/einkommensteuer) Falls du in einem anderen Land steuerpflichtig bist, kann die Zuordnung abweichen. In der Schweiz zum Beispiel werden Auszahlungen aus der Pensionskasse im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis sowie im Abschnitt „Einkommen aus Vorsorge“ deklariert.

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