Wo wird jährlicher Erhaltungsaufwand in der Steuererklärung eingetragen?

Antwort

Jährlich üblicherweise anfallender Erhaltungsaufwand im Zusammenhang mit vermieteten Immobilien ist in der Steuererklärung in der **Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)** einzutragen. Konkret trägst du diese Aufwendungen in der **Zeile 41 ("Erhaltungsaufwendungen")** der Anlage V ein. Dort werden alle Kosten aufgeführt, die für die Erhaltung der Immobilie regelmäßig anfallen, wie z.B. Reparaturen, Wartungen oder kleinere Instandhaltungen. **Wichtige Hinweise:** - Erhaltungsaufwand ist von Herstellungsaufwand abzugrenzen. Nur Erhaltungsaufwand kann sofort als Werbungskosten abgezogen werden. - Falls es sich um größere Erhaltungsaufwendungen handelt, die auf mehrere Jahre verteilt werden sollen, gibt es in der Anlage V einen gesonderten Bereich (Zeile 42 ff.). Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesfinanzministeriums: [Anlage V – Ausfüllhilfe](https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=1F1B0B7B1B1B1B1B1B1B) **Zusammengefasst:** Jährlich üblicherweise anfallender Erhaltungsaufwand wird in der Steuererklärung in der Anlage V, Zeile 41, als Werbungskosten eingetragen.

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