Muss man Erbschaftsteuer zahlen, wenn man eine Immobilie erbt, in der man bereits wohnt?

Antwort

Ob Erbschaftsteuer beim Erben einer Immobilie anfällt, in der du bereits wohnst, hängt von mehreren Faktoren ab. In Deutschland gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung für das sogenannte „Familienheim“. Die wichtigsten Bedingungen sind: 1. **Selbstnutzung**: Du musst die Immobilie bereits vor dem Erbfall selbst zu Wohnzwecken genutzt haben und sie nach dem Erbfall mindestens zehn Jahre lang weiterhin selbst bewohnen. 2. **Verwandtschaftsverhältnis**: Die Steuerbefreiung gilt in der Regel für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder (unter bestimmten Voraussetzungen auch für Enkelkinder). 3. **Wohnfläche**: Bei Kindern ist die Steuerbefreiung auf eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern beschränkt. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gibt es keine Begrenzung. 4. **Frist**: Wenn du die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall verkaufst, vermietest oder nicht mehr selbst bewohnst, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend. **Beispiel:** Wenn du als Kind das Haus deiner Eltern erbst, in dem du bereits wohnst, und die Wohnfläche nicht mehr als 200 m² beträgt, musst du keine Erbschaftsteuer zahlen, solange du die oben genannten Bedingungen erfüllst. **Achtung:** Die Steuerbefreiung gilt nicht automatisch für alle Erben und alle Konstellationen. Es gibt Freibeträge (z. B. 400.000 € für Kinder), die auch dann greifen, wenn die Steuerbefreiung für das Familienheim nicht anwendbar ist. **Fazit:** Du musst unter bestimmten Voraussetzungen keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn du eine Immobilie erbst, in der du bereits wohnst. Es kommt aber auf die genaue Situation an. Im Zweifel empfiehlt sich eine Beratung durch einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Erbschaftsteuer/erbschaftsteuer.html).

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