Der Versorgungsfreibetrag für den überlebenden Ehegatten bei Erwerben von Todes wegen beträgt nach § 17 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) **256.000 Euro**. Diese... [mehr]
Ob Erbschaftsteuer beim Erben einer Immobilie anfällt, in der du bereits wohnst, hängt von mehreren Faktoren ab. In Deutschland gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung für das sogenannte „Familienheim“. Die wichtigsten Bedingungen sind: 1. **Selbstnutzung**: Du musst die Immobilie bereits vor dem Erbfall selbst zu Wohnzwecken genutzt haben und sie nach dem Erbfall mindestens zehn Jahre lang weiterhin selbst bewohnen. 2. **Verwandtschaftsverhältnis**: Die Steuerbefreiung gilt in der Regel für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder (unter bestimmten Voraussetzungen auch für Enkelkinder). 3. **Wohnfläche**: Bei Kindern ist die Steuerbefreiung auf eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern beschränkt. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gibt es keine Begrenzung. 4. **Frist**: Wenn du die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall verkaufst, vermietest oder nicht mehr selbst bewohnst, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend. **Beispiel:** Wenn du als Kind das Haus deiner Eltern erbst, in dem du bereits wohnst, und die Wohnfläche nicht mehr als 200 m² beträgt, musst du keine Erbschaftsteuer zahlen, solange du die oben genannten Bedingungen erfüllst. **Achtung:** Die Steuerbefreiung gilt nicht automatisch für alle Erben und alle Konstellationen. Es gibt Freibeträge (z. B. 400.000 € für Kinder), die auch dann greifen, wenn die Steuerbefreiung für das Familienheim nicht anwendbar ist. **Fazit:** Du musst unter bestimmten Voraussetzungen keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn du eine Immobilie erbst, in der du bereits wohnst. Es kommt aber auf die genaue Situation an. Im Zweifel empfiehlt sich eine Beratung durch einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Erbschaftsteuer/erbschaftsteuer.html).
Der Versorgungsfreibetrag für den überlebenden Ehegatten bei Erwerben von Todes wegen beträgt nach § 17 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) **256.000 Euro**. Diese... [mehr]
Ja, grundsätzlich musst du Erbschaftsteuer bezahlen, auch wenn du bereits in der Immobilie wohnst und nicht mit dem Erblasser verwandt bist. Die Erbschaftsteuerpflicht hängt in Deutschland n... [mehr]
Nicht der Erbschaftsteuer unterliegende Versorgungsbezüge aus Anlass des Todes des Erblassers sind bestimmte Leistungen, die Hinterbliebene (z. B. Ehegatten, Kinder) nach dem Tod des Erblassers e... [mehr]
Wenn du Grundsicherung beziehst, zum Beispiel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Bürgergeld (früher Hartz IV), hast du in der Regel so wenig Einkommen, dass du keine Einko... [mehr]
**Erbschaft- und Schenkungssteuer – Überblick für den Wirtschaftsfachwirt (IHK)** **1. Wer ist steuerpflichtig?** Steuerpflichtig sind nach § 2 ErbStG (Erbschaftsteuer- und Sch... [mehr]
Um die Steuer auf 11.000 € zu berechnen, ist es wichtig zu wissen, um welche Steuerart es sich handelt (z. B. Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer) und welches Jahr sowie welche persönlichen... [mehr]
In Deutschland gibt es für Schenkungen an Kinder bestimmte Freibeträge im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Eltern dürfen ihrem Kind alle zehn Jahre bis zu **400.000 Euro** steuerfre... [mehr]
Der Solidaritätszuschlag (Soli) wird in Deutschland seit 2021 nur noch von Personen mit höherem Einkommen gezahlt. Für die meisten Steuerzahler ist er entfallen. Die Freigrenzen fü... [mehr]
Ein Ehepaar hat in Deutschland einen gemeinsamen Freibetrag von 1.602 Euro für die Steuererklärung, wenn es um die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge geht. Bei der Erbschaft- und Schenk... [mehr]
Ein Übersteigen des Rabattfreibetrags hat steuerliche Konsequenzen, da der Freibetrag von 1.080 Euro pro Jahr für Rabatte und Preisnachlässe gilt. Wenn dieser Betrag überschritten... [mehr]