Nicht der Erbschaftsteuer unterliegende Versorgungsbezüge aus Anlass des Todes des Erblassers sind bestimmte Leistungen, die Hinterbliebene (z. B. Ehegatten, Kinder) nach dem Tod des Erblassers e... [mehr]
**Erbschaft- und Schenkungssteuer – Überblick für den Wirtschaftsfachwirt (IHK)** **1. Wer ist steuerpflichtig?** Steuerpflichtig sind nach § 2 ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz) grundsätzlich: - Erwerber (Erbe, Beschenkter) mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland (unbeschränkte Steuerpflicht) - Bei Schenkungen: der Beschenkte - Bei Erbschaften: der Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte **2. Wie viel ist zu zahlen? (Steuersätze und Freibeträge)** Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Wert des Erwerbs, dem Verwandtschaftsverhältnis und der Steuerklasse (§§ 15, 16, 19 ErbStG): - **Freibeträge (§ 16 ErbStG):** - Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 € - Kinder: 400.000 € - Enkel: 200.000 € - Übrige Personen: 20.000 € - **Steuerklassen (§ 15 ErbStG):** - I: Ehegatten, Kinder, Enkel - II: Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder/-eltern - III: alle übrigen Erwerber - **Steuersätze (§ 19 ErbStG):** - Klasse I: 7–30 % - Klasse II: 15–43 % - Klasse III: 30–50 % **3. Was und wovon wird besteuert? (Steuergegenstand und Bemessungsgrundlage)** Besteuert wird der Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung (§ 1 ErbStG). Bemessungsgrundlage ist der steuerpflichtige Erwerb nach Abzug der Freibeträge und etwaiger Schulden (§ 10 ErbStG). **4. Wo ist die Steuer zu zahlen? (Zuständigkeit)** Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt gewohnt hat (§ 35 ErbStG). Bei Schenkungen das Finanzamt des Wohnsitzes des Beschenkten. **5. Wann entsteht die Steuerpflicht? (Entstehungszeitpunkt)** - Bei Erbschaften: mit dem Tod des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) - Bei Schenkungen: mit Ausführung der Schenkung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) **Wichtige Paragraphen im Überblick:** - § 1 ErbStG: Steuerpflichtiger Vorgang - § 2 ErbStG: Persönliche Steuerpflicht - § 10 ErbStG: Steuerpflichtiger Erwerb - § 15 ErbStG: Steuerklassen - § 16 ErbStG: Freibeträge - § 19 ErbStG: Steuersätze - § 35 ErbStG: Zuständigkeit - § 9 ErbStG: Entstehung der Steuer **Weitere Informationen:** [Bundesfinanzministerium – Erbschaftsteuer](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Erbschaftsteuer/erbschaftsteuer.html) **Hinweis:** Die genannten Werte und Regelungen gelten für Deutschland und können sich ändern. Für Detailfragen empfiehlt sich ein Blick ins aktuelle ErbStG oder eine Beratung durch einen Steuerberater.
Nicht der Erbschaftsteuer unterliegende Versorgungsbezüge aus Anlass des Todes des Erblassers sind bestimmte Leistungen, die Hinterbliebene (z. B. Ehegatten, Kinder) nach dem Tod des Erblassers e... [mehr]
Der Versorgungsfreibetrag für den überlebenden Ehegatten bei Erwerben von Todes wegen beträgt nach § 17 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) **256.000 Euro**. Diese... [mehr]
Eltern gehören bei der Schenkungssteuer in Deutschland zur Steuerklasse I. In diese Steuerklasse fallen enge Verwandte wie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkelkinder... [mehr]
Ja, grundsätzlich musst du Erbschaftsteuer bezahlen, auch wenn du bereits in der Immobilie wohnst und nicht mit dem Erblasser verwandt bist. Die Erbschaftsteuerpflicht hängt in Deutschland n... [mehr]
Ob Erbschaftsteuer beim Erben einer Immobilie anfällt, in der du bereits wohnst, hängt von mehreren Faktoren ab. In Deutschland gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung... [mehr]
Die Schenkungssteuer in Deutschland hängt von der Höhe des geschenkten Betrags und dem Verwandtschaftsgrad ab. Eltern können ihren Kindern bis zu einem Betrag von 400.000 Euro steuerfre... [mehr]
In Deutschland unterliegt die Schenkung von Vermögenswerten der Schenkungssteuer, die Teil des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) ist. Die Steuer wird auf den Wert der geschenkten... [mehr]