Die Erbschaftssteuer in Deutschland wird nicht pauschal auf die Anzahl der Kinder aufgeteilt, sondern jedes Kind als Erbe wird individuell besteuert. Dabei gelten folgende Grundprinzipien: **1. Freib... [mehr]
**Erbschaft- und Schenkungssteuer – Überblick für den Wirtschaftsfachwirt (IHK)** **1. Wer ist steuerpflichtig?** Steuerpflichtig sind nach § 2 ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz) grundsätzlich: - Erwerber (Erbe, Beschenkter) mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland (unbeschränkte Steuerpflicht) - Bei Schenkungen: der Beschenkte - Bei Erbschaften: der Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte **2. Wie viel ist zu zahlen? (Steuersätze und Freibeträge)** Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Wert des Erwerbs, dem Verwandtschaftsverhältnis und der Steuerklasse (§§ 15, 16, 19 ErbStG): - **Freibeträge (§ 16 ErbStG):** - Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 € - Kinder: 400.000 € - Enkel: 200.000 € - Übrige Personen: 20.000 € - **Steuerklassen (§ 15 ErbStG):** - I: Ehegatten, Kinder, Enkel - II: Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder/-eltern - III: alle übrigen Erwerber - **Steuersätze (§ 19 ErbStG):** - Klasse I: 7–30 % - Klasse II: 15–43 % - Klasse III: 30–50 % **3. Was und wovon wird besteuert? (Steuergegenstand und Bemessungsgrundlage)** Besteuert wird der Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung (§ 1 ErbStG). Bemessungsgrundlage ist der steuerpflichtige Erwerb nach Abzug der Freibeträge und etwaiger Schulden (§ 10 ErbStG). **4. Wo ist die Steuer zu zahlen? (Zuständigkeit)** Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt gewohnt hat (§ 35 ErbStG). Bei Schenkungen das Finanzamt des Wohnsitzes des Beschenkten. **5. Wann entsteht die Steuerpflicht? (Entstehungszeitpunkt)** - Bei Erbschaften: mit dem Tod des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) - Bei Schenkungen: mit Ausführung der Schenkung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) **Wichtige Paragraphen im Überblick:** - § 1 ErbStG: Steuerpflichtiger Vorgang - § 2 ErbStG: Persönliche Steuerpflicht - § 10 ErbStG: Steuerpflichtiger Erwerb - § 15 ErbStG: Steuerklassen - § 16 ErbStG: Freibeträge - § 19 ErbStG: Steuersätze - § 35 ErbStG: Zuständigkeit - § 9 ErbStG: Entstehung der Steuer **Weitere Informationen:** [Bundesfinanzministerium – Erbschaftsteuer](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Erbschaftsteuer/erbschaftsteuer.html) **Hinweis:** Die genannten Werte und Regelungen gelten für Deutschland und können sich ändern. Für Detailfragen empfiehlt sich ein Blick ins aktuelle ErbStG oder eine Beratung durch einen Steuerberater.
Die Erbschaftssteuer in Deutschland wird nicht pauschal auf die Anzahl der Kinder aufgeteilt, sondern jedes Kind als Erbe wird individuell besteuert. Dabei gelten folgende Grundprinzipien: **1. Freib... [mehr]
Der Begriff „Erbschaftsteuerwert“ bezieht sich auf den Wert, der für die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen in Deutschland maßgeblich ist. Die gesetzlichen Regelungen d... [mehr]
Ja, die Kosten für eine Rechtsanwaltsberatung im Zusammenhang mit der Erstellung einer Erbschaftsteuererklärung können grundsätzlich als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaft... [mehr]
Ja, die Steuerbefreiung für die selbstgenutzte Immobilie nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG entfällt rückwirkend, wenn der überlebende Ehegatte innerhalb des 10-Jahres-Zeit... [mehr]
Das Schonvermögen nach § 13a ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz) bezieht sich auf die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem... [mehr]
Nicht der Erbschaftsteuer unterliegende Versorgungsbezüge aus Anlass des Todes des Erblassers sind bestimmte Leistungen, die Hinterbliebene (z. B. Ehegatten, Kinder) nach dem Tod des Erblassers e... [mehr]
Der Versorgungsfreibetrag für den überlebenden Ehegatten bei Erwerben von Todes wegen beträgt nach § 17 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) **256.000 Euro**. Diese... [mehr]