Muss ich als nicht Verwandter Erbschaftsteuer zahlen, wenn ich bereits in der geerbten Immobilie wohne?

Antwort

Ja, grundsätzlich musst du Erbschaftsteuer bezahlen, auch wenn du bereits in der Immobilie wohnst und nicht mit dem Erblasser verwandt bist. Die Erbschaftsteuerpflicht hängt in Deutschland nicht davon ab, ob du schon in der Immobilie wohnst, sondern davon, in welchem Verhältnis du zum Erblasser stehst. **Wichtige Punkte:** - **Verwandtschaftsverhältnis:** Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und nahe Verwandte (z. B. Kinder) haben hohe Freibeträge und teilweise Steuerbefreiungen, insbesondere bei selbstgenutztem Wohneigentum. - **Nicht-Verwandte:** Wenn du nicht verwandt bist, gilt für dich die Steuerklasse III mit einem Freibetrag von nur 20.000 €. Alles, was darüber hinausgeht, wird mit einem Steuersatz von 30 % bis 50 % besteuert. - **Selbstnutzung:** Die Steuerbefreiung für selbstgenutzte Immobilien (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) gilt nur für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder – nicht für andere Personen. **Fazit:** Als nicht verwandte Person musst du in der Regel Erbschaftsteuer zahlen, auch wenn du bereits in der Immobilie wohnst. Es gibt keine spezielle Steuerbefreiung für dich aufgrund der Selbstnutzung. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Erbschaftsteuer/erbschaftsteuer.html).

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