Ja, Betriebsrentenzahlungen sind in der Regel Versorgungsbezüge. Versorgungsbezüge sind wiederkehrende Leistungen, die aufgrund eines früheren Arbeitsverhältnisses gezahlt werden,... [mehr]
Nicht der Erbschaftsteuer unterliegende Versorgungsbezüge aus Anlass des Todes des Erblassers sind bestimmte Leistungen, die Hinterbliebene (z. B. Ehegatten, Kinder) nach dem Tod des Erblassers erhalten und die ausdrücklich von der Erbschaftsteuer befreit sind. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz). Dazu zählen insbesondere: - **Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung** (z. B. Witwen-/Witwerrente, Waisenrente) - **Beamtenpensionen** an Hinterbliebene (z. B. Witwen-/Witwergeld, Waisengeld) - **Betriebliche Hinterbliebenenversorgungen** (z. B. Betriebsrenten an Witwen/Witwer oder Waisen) - **Unfallrenten** an Hinterbliebene aus der gesetzlichen Unfallversicherung Diese Versorgungsbezüge werden nicht als Erwerb im Sinne des Erbschaftsteuerrechts behandelt und sind daher von der Erbschaftsteuer befreit. Sie unterliegen jedoch ggf. anderen steuerlichen Regelungen, wie der Einkommensteuer. **Wichtig:** Andere Versorgungsleistungen, die nicht unter diese Ausnahmen fallen (z. B. private Lebensversicherungen, die nicht als Versorgungsbezug gelten), können hingegen der Erbschaftsteuer unterliegen. Weitere Informationen findest du im Gesetzestext: [§ 3 ErbStG – Steuerpflichtiger Erwerb](https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg/__3.html)
Ja, Betriebsrentenzahlungen sind in der Regel Versorgungsbezüge. Versorgungsbezüge sind wiederkehrende Leistungen, die aufgrund eines früheren Arbeitsverhältnisses gezahlt werden,... [mehr]
Der Versorgungsfreibetrag für den überlebenden Ehegatten bei Erwerben von Todes wegen beträgt nach § 17 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) **256.000 Euro**. Diese... [mehr]
**Erbschaft- und Schenkungssteuer – Überblick für den Wirtschaftsfachwirt (IHK)** **1. Wer ist steuerpflichtig?** Steuerpflichtig sind nach § 2 ErbStG (Erbschaftsteuer- und Sch... [mehr]
Ja, grundsätzlich musst du Erbschaftsteuer bezahlen, auch wenn du bereits in der Immobilie wohnst und nicht mit dem Erblasser verwandt bist. Die Erbschaftsteuerpflicht hängt in Deutschland n... [mehr]
Ob Erbschaftsteuer beim Erben einer Immobilie anfällt, in der du bereits wohnst, hängt von mehreren Faktoren ab. In Deutschland gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung... [mehr]