Wie hoch ist der Versorgungsfreibetrag für den überlebenden Ehegatten bei Erwerben von Todes wegen?

Antwort

Der Versorgungsfreibetrag für den überlebenden Ehegatten bei Erwerben von Todes wegen beträgt nach § 17 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) **256.000 Euro**. Dieser Freibetrag wird zusätzlich zum persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG gewährt. Der Versorgungsfreibetrag wird allerdings um den Kapitalwert von Versorgungsbezügen (z. B. Witwenrente) gekürzt, soweit ein Anspruch darauf besteht. Weitere Informationen findest du direkt im Gesetzestext: [§ 17 ErbStG – Versorgungsfreibetrag](https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__17.html)

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