Wie wird die Erbschaftssteuer auf mehrere Kinder aufgeteilt?

Antwort

Die Erbschaftssteuer in Deutschland wird nicht pauschal auf die Anzahl der Kinder aufgeteilt, sondern jedes Kind als Erbe wird individuell besteuert. Dabei gelten folgende Grundprinzipien: **1. Freibetrag pro Kind:** Jedes Kind hat einen persönlichen Freibetrag von 400.000 € (Stand: 2024). Das bedeutet, dass jedes Kind bis zu diesem Betrag steuerfrei erben kann. **2. Steuerpflichtiger Anteil:** Erbt ein Kind mehr als 400.000 €, muss es für den darüber hinausgehenden Betrag Erbschaftssteuer zahlen. **3. Steuersatz:** Der Steuersatz richtet sich nach der Steuerklasse (Kinder sind in Steuerklasse I) und der Höhe des steuerpflichtigen Erbes. Für Kinder liegt der Steuersatz zwischen 7 % und 30 %. **Beispiel:** Ein Nachlass von 1.200.000 € wird an drei Kinder vererbt. Jedes Kind erhält 400.000 €. Da der Freibetrag pro Kind 400.000 € beträgt, fällt für keines der Kinder Erbschaftssteuer an. **Wichtige Hinweise:** - Die Aufteilung des Erbes erfolgt nach dem Testament oder der gesetzlichen Erbfolge. - Bei mehreren Kindern wird der Nachlass entsprechend aufgeteilt, und jeder Erbteil wird separat betrachtet. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Erbschaftsteuer/erbschaftsteuer.html).

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