Der Grundfreibetrag für das Jahr 2025 in Deutschland beträgt voraussichtlich 11.784 Euro pro Jahr für Ledige und 23.568 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare bzw. eingetragene Lebe... [mehr]
Um den eigenen Kindern steuerfrei Vermögen zukommen zu lassen, gibt es in Deutschland verschiedene Möglichkeiten, die sich vor allem an den geltenden Freibeträgen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht orientieren: **1. Nutzung der Schenkungsfreibeträge:** Eltern können jedem Kind alle zehn Jahre bis zu 400.000 € steuerfrei schenken (§ 16 ErbStG). Dieser Freibetrag gilt pro Elternteil und Kind. Bei zwei Elternteilen sind also insgesamt 800.000 € pro Kind möglich. **2. Gestaffelte Schenkungen:** Da der Freibetrag alle zehn Jahre neu genutzt werden kann, ist es sinnvoll, Vermögen frühzeitig und in mehreren Etappen zu übertragen. **3. Steuerfreie Zuwendungen:** Bestimmte Zuwendungen sind zusätzlich steuerfrei, z. B. der Hausrat bis zu 41.000 € und andere bewegliche Gegenstände bis zu 12.000 € (§ 13 ErbStG). **4. Übertragung von Immobilien:** Auch Immobilien können im Rahmen der Freibeträge steuerfrei übertragen werden. Bei selbstgenutztem Wohneigentum gibt es unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Steuerbefreiungen. **5. Ausbildungs- und Unterhaltsleistungen:** Leistungen zur Ausbildung oder zum Unterhalt der Kinder sind grundsätzlich steuerfrei, solange sie dem üblichen Rahmen entsprechen. **6. Nutzung von Lebensversicherungen und Sparverträgen:** Kapitallebensversicherungen oder Sparverträge können so gestaltet werden, dass das Kind als Bezugsberechtigter im Erlebens- oder Todesfall eingesetzt wird. Die Auszahlung fällt dann unter die Schenkungs- oder Erbschaftsfreibeträge. **Wichtige Hinweise:** - Bei Überschreiten der Freibeträge fällt Schenkungsteuer an. - Schenkungen sollten dokumentiert werden. - Bei Immobilienübertragungen können zusätzliche Kosten (z. B. Grunderwerbsteuer, Notar) anfallen. - Bei minderjährigen Kindern ist ggf. die Zustimmung des Familiengerichts erforderlich. **Weitere Informationen:** - [Bundesministerium der Finanzen – Erbschaft- und Schenkungsteuer](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuern/Erbschaftsteuer/erbschaftsteuer.html) - [Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)](https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg/) Eine individuelle steuerliche Beratung ist empfehlenswert, um die optimale Gestaltung zu finden.
Der Grundfreibetrag für das Jahr 2025 in Deutschland beträgt voraussichtlich 11.784 Euro pro Jahr für Ledige und 23.568 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare bzw. eingetragene Lebe... [mehr]
Der Steuerfreibetrag für Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 – der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag – hat sich in den letzten 20 Jahren wie folgt entwickelt: **Bi... [mehr]
Der Steuerfreibetrag für Enkelkinder bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland beträgt 200.000 Euro pro Enkelkind (§ 16 ErbStG). Das bedeutet, dass ein Enkelkind von jedem G... [mehr]
Die Schenkungssteuer in Deutschland hängt von der Höhe des geschenkten Betrags und dem Verwandtschaftsgrad ab. Eltern können ihren Kindern bis zu einem Betrag von 400.000 Euro steuerfre... [mehr]
Eine Steuererklärung für Kinder ist in bestimmten Fällen erforderlich, insbesondere wenn das Kind eigene Einkünfte erzielt. Hier sind einige Situationen, in denen eine Steuererkl&a... [mehr]