Wie hat sich der Steuerfreibetrag für Schwerbehinderte mit GdB 50 in den letzten 20 Jahren verändert?

Antwort

Der Steuerfreibetrag für Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 – der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag – hat sich in den letzten 20 Jahren wie folgt entwickelt: **Bis 2020:** Der Pauschbetrag für einen GdB von 50 lag viele Jahre lang unverändert bei **570 Euro** pro Jahr. Diese Höhe galt seit 1975 und wurde über Jahrzehnte nicht angepasst. **Ab 2021:** Mit dem "Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen" wurde der Pauschbetrag zum 1. Januar 2021 **verdoppelt**. Seitdem beträgt der Pauschbetrag für einen GdB von 50 **1.140 Euro** pro Jahr. **Zusammenfassung der Entwicklung:** - **2004–2020:** 570 Euro - **ab 2021:** 1.140 Euro Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Absetzbarkeit_von_Krankheits-_und_Pflegekosten/behindertenpauschbetrag.html).

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