Ein Steuerabzug direkt vom Lohn – wie es zum Beispiel beim Lohnsteuerabzug in Deutschland bereits praktiziert wird – hat für Arbeitnehmer tatsächlich einige Vorteile: 1. **Wenig... [mehr]
Bei Punkt 113 „Voraussichtliche Höhe der Steuerabzugsbeträge“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmer möchte das Finanzamt wissen, wie hoch du schätzt, dass im laufenden Jahr bereits Steuern (z. B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) von dir einbehalten und abgeführt werden. Als Vater von zwei Kindern mit einem zusätzlichen Vollzeitjob gibst du hier die Summe der voraussichtlich im Jahr einbehaltenen Lohnsteuer (und ggf. Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) an, die dein Arbeitgeber für dich abführt. Die Kinderfreibeträge und dein Familienstand werden bereits bei der Lohnsteuerberechnung durch deinen Arbeitgeber berücksichtigt. **So gehst du vor:** 1. Schau auf deine aktuelle Lohnabrechnung, wie viel Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag monatlich abgeführt werden. 2. Multipliziere diese Beträge mit der Anzahl der Monate, die du im Jahr arbeitest (meist 12). 3. Addiere ggf. weitere Steuerabzugsbeträge (z. B. Kapitalertragsteuer, falls du Kapitalerträge hast). **Beispiel:** - Monatliche Lohnsteuer: 150 € - Monatliche Kirchensteuer: 12 € - Monatlicher Soli: 0 € (bei den meisten entfällt dieser) - 12 Monate im Jahr → 150 € × 12 = 1.800 € Lohnsteuer → 12 € × 12 = 144 € Kirchensteuer → Gesamt: 1.944 € **Trage diesen Gesamtbetrag bei Punkt 113 ein.** **Hinweis:** Die Angabe dient dem Finanzamt zur Berechnung deiner voraussichtlichen Steuervorauszahlungen als Selbstständiger. Es ist eine Schätzung – kleine Abweichungen sind unproblematisch. Weitere Informationen findest du auch auf der [offiziellen Seite des Bundesfinanzministeriums](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Fragebogen-zur-steuerlichen-Erfassung.html).
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Die Erbschaftssteuer in Deutschland wird nicht pauschal auf die Anzahl der Kinder aufgeteilt, sondern jedes Kind als Erbe wird individuell besteuert. Dabei gelten folgende Grundprinzipien: **1. Freib... [mehr]
Ein Ventilator im Arbeitszimmer kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein. Entscheidend ist, ob das Arbeitszimmer selbst steuerlich anerkannt wird (z. B. als häusliches Arbe... [mehr]
Ja, Vorauszahlungen an Handwerker können grundsätzlich steuerlich abgesetzt werden, sofern sie für haushaltsnahe Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt geleistet wurden. Entscheidend... [mehr]
Um den eigenen Kindern steuerfrei Vermögen zukommen zu lassen, gibt es in Deutschland verschiedene Möglichkeiten, die sich vor allem an den geltenden Freibeträgen im Erbschaft- und Sche... [mehr]
Der Gewinn eines Einzelunternehmers beim Verkauf eines betrieblichen Gebäudes wird wie folgt ermittelt: **1. Ermittlung des Veräußerungsgewinns:** Der Veräußerungsgewinn e... [mehr]
Der Gewinn eines Einzelunternehmers beim Verkauf eines betrieblichen Gebäudes wird wie folgt ermittelt: 1. **Ermittlung des Veräußerungserlöses:** Das ist der Verkaufspreis,... [mehr]
Als Selbstständige mit Angestellten kannst du die Kosten für eine Schulung grundsätzlich als Betriebsausgaben steuerlich absetzen, wenn die Schulung betrieblich veranlasst ist. Das gilt... [mehr]