Was muss ich als Vater von 2 Kindern mit Vollzeitjob im Fragebogen für Einzelunternehmer bei Punkt 113 (voraussichtliche Höhe der Steuerabzugsbeträge) angeben?

Antwort

Bei Punkt 113 „Voraussichtliche Höhe der Steuerabzugsbeträge“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmer möchte das Finanzamt wissen, wie hoch du schätzt, dass im laufenden Jahr bereits Steuern (z. B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) von dir einbehalten und abgeführt werden. Als Vater von zwei Kindern mit einem zusätzlichen Vollzeitjob gibst du hier die Summe der voraussichtlich im Jahr einbehaltenen Lohnsteuer (und ggf. Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) an, die dein Arbeitgeber für dich abführt. Die Kinderfreibeträge und dein Familienstand werden bereits bei der Lohnsteuerberechnung durch deinen Arbeitgeber berücksichtigt. **So gehst du vor:** 1. Schau auf deine aktuelle Lohnabrechnung, wie viel Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag monatlich abgeführt werden. 2. Multipliziere diese Beträge mit der Anzahl der Monate, die du im Jahr arbeitest (meist 12). 3. Addiere ggf. weitere Steuerabzugsbeträge (z. B. Kapitalertragsteuer, falls du Kapitalerträge hast). **Beispiel:** - Monatliche Lohnsteuer: 150 € - Monatliche Kirchensteuer: 12 € - Monatlicher Soli: 0 € (bei den meisten entfällt dieser) - 12 Monate im Jahr → 150 € × 12 = 1.800 € Lohnsteuer → 12 € × 12 = 144 € Kirchensteuer → Gesamt: 1.944 € **Trage diesen Gesamtbetrag bei Punkt 113 ein.** **Hinweis:** Die Angabe dient dem Finanzamt zur Berechnung deiner voraussichtlichen Steuervorauszahlungen als Selbstständiger. Es ist eine Schätzung – kleine Abweichungen sind unproblematisch. Weitere Informationen findest du auch auf der [offiziellen Seite des Bundesfinanzministeriums](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Fragebogen-zur-steuerlichen-Erfassung.html).

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