Wie kann ich als Selbstständige mit Angestellten eine Schulung steuerlich absetzen?

Antwort

Als Selbstständige mit Angestellten kannst du die Kosten für eine Schulung grundsätzlich als Betriebsausgaben steuerlich absetzen, wenn die Schulung betrieblich veranlasst ist. Das gilt sowohl für eigene Fortbildungen als auch für die deiner Angestellten. **Vorgehen:** 1. **Nachweis der betrieblichen Veranlassung:** Die Schulung muss im Zusammenhang mit deiner selbstständigen Tätigkeit stehen (z.B. fachliche Weiterbildung, gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungen). Bewahre Einladungen, Programme und Teilnahmebescheinigungen auf. 2. **Rechnung auf den Betrieb:** Die Rechnung sollte auf deinen Betrieb ausgestellt sein. Bei Angestellten sollte klar erkennbar sein, dass sie im Auftrag des Unternehmens teilnehmen. 3. **Buchhalterische Erfassung:** Die Kosten werden als Betriebsausgaben in der Buchhaltung erfasst (z.B. Konto „Fortbildungskosten“ oder „Weiterbildung“). 4. **Umsatzsteuer:** Ist die Schulung umsatzsteuerpflichtig und du zum Vorsteuerabzug berechtigt, kannst du die ausgewiesene Vorsteuer geltend machen. 5. **Steuererklärung:** Die Ausgaben mindern den zu versteuernden Gewinn und werden in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) angegeben. **Wichtig:** Private Anteile (z.B. bei gemischten Veranstaltungen) dürfen nicht abgesetzt werden. Bei Auslandsreisen oder außergewöhnlichen Schulungen kann das Finanzamt Nachweise verlangen. **Weitere Infos:** [Bundesministerium der Finanzen – Betriebsausgaben](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/B/betriebsausgaben.html) Im Zweifel empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater, um die korrekte steuerliche Behandlung sicherzustellen.

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