Wenn eine betriebliche Schulung und ein Betriebsausflug miteinander vermischt werden, ist die steuerliche Behandlung differenziert zu betrachten: **1. Schulung (Fortbildung):** Kosten für eine... [mehr]
Als Selbstständige mit Angestellten kannst du die Kosten für eine Schulung grundsätzlich als Betriebsausgaben steuerlich absetzen, wenn die Schulung betrieblich veranlasst ist. Das gilt sowohl für eigene Fortbildungen als auch für die deiner Angestellten. **Vorgehen:** 1. **Nachweis der betrieblichen Veranlassung:** Die Schulung muss im Zusammenhang mit deiner selbstständigen Tätigkeit stehen (z.B. fachliche Weiterbildung, gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungen). Bewahre Einladungen, Programme und Teilnahmebescheinigungen auf. 2. **Rechnung auf den Betrieb:** Die Rechnung sollte auf deinen Betrieb ausgestellt sein. Bei Angestellten sollte klar erkennbar sein, dass sie im Auftrag des Unternehmens teilnehmen. 3. **Buchhalterische Erfassung:** Die Kosten werden als Betriebsausgaben in der Buchhaltung erfasst (z.B. Konto „Fortbildungskosten“ oder „Weiterbildung“). 4. **Umsatzsteuer:** Ist die Schulung umsatzsteuerpflichtig und du zum Vorsteuerabzug berechtigt, kannst du die ausgewiesene Vorsteuer geltend machen. 5. **Steuererklärung:** Die Ausgaben mindern den zu versteuernden Gewinn und werden in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) angegeben. **Wichtig:** Private Anteile (z.B. bei gemischten Veranstaltungen) dürfen nicht abgesetzt werden. Bei Auslandsreisen oder außergewöhnlichen Schulungen kann das Finanzamt Nachweise verlangen. **Weitere Infos:** [Bundesministerium der Finanzen – Betriebsausgaben](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/B/betriebsausgaben.html) Im Zweifel empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater, um die korrekte steuerliche Behandlung sicherzustellen.
Wenn eine betriebliche Schulung und ein Betriebsausflug miteinander vermischt werden, ist die steuerliche Behandlung differenziert zu betrachten: **1. Schulung (Fortbildung):** Kosten für eine... [mehr]
Wenn eine Schulung mit anschließendem Betriebsausflug stattfindet und dabei Kosten für Hotel und Verpflegung anfallen, stellt sich häufig die Frage nach der steuerlichen Behandlung die... [mehr]
Ein Betriebsausflug mit Schulung kann steuerlich abgesetzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist die Trennung zwischen betrieblichem (Schulung) und gesellschaftlic... [mehr]
Als Selbständige*r kannst du bestimmte Kosten, die im Zusammenhang mit deiner Tätigkeit stehen, steuerlich absetzen. Bei Ausgaben in der Apotheke gilt: **Absetzbar sind nur Kosten, die betr... [mehr]
Ja, als Selbstständiger kannst du Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu bestimmten anderen Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Diese Beiträge zählen zu d... [mehr]
Ja, als Selbstständiger kannst du verschiedene steuerliche Vorteile nutzen. Dazu gehören unter anderem: 1. **Betriebsausgaben**: Du kannst viele Kosten, die im Zusammenhang mit deiner selbs... [mehr]