Wie lässt sich ein Betriebsausflug mit Schulung steuerlich korrekt absetzen?

Antwort

Ein Betriebsausflug mit Schulung kann steuerlich abgesetzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist die Trennung zwischen betrieblichem (Schulung) und gesellschaftlichem (Ausflug) Teil. Hier die wichtigsten Punkte: **1. Trennung der Kosten:** Die Kosten für die Schulung (z. B. Seminargebühren, Referentenhonorare, Raummiete) sind als Betriebsausgaben voll abziehbar, wenn sie ausschließlich beruflich veranlasst sind. Die Kosten für den Ausflugsteil (z. B. Freizeitaktivitäten, Bewirtung) gelten als sogenannte „betrieblich veranlasste Veranstaltungen“ und sind nur begrenzt abziehbar. **2. Betriebsausflug – steuerliche Behandlung:** Für Betriebsveranstaltungen (z. B. Betriebsausflug) gilt ein Freibetrag von 110 € pro Arbeitnehmer und Veranstaltung (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Übersteigen die Kosten diesen Betrag, ist der übersteigende Teil als geldwerter Vorteil zu versteuern (Lohnsteuer, Sozialversicherung). **3. Dokumentation:** Eine klare zeitliche und inhaltliche Trennung zwischen Schulung und Ausflug ist wichtig (z. B. Programm, Teilnehmerlisten, Einladungen, Abrechnungen). Die Aufteilung der Kosten muss nachvollziehbar sein. **4. Teilnehmerkreis:** Die Veranstaltung muss grundsätzlich allen Mitarbeitern offenstehen, damit die steuerlichen Vorteile für Betriebsveranstaltungen gelten. **5. Reisekosten:** Reisekosten im Zusammenhang mit der Schulung sind als Betriebsausgaben abziehbar, wenn sie beruflich veranlasst sind. Reisekosten für den Ausflugsteil sind nur im Rahmen der 110 €-Grenze abziehbar. **Fazit:** - Schulungskosten: voll abziehbar - Ausflugskosten: bis 110 € pro Mitarbeiter steuerfrei, darüber hinaus steuerpflichtig - Klare Trennung und Dokumentation sind entscheidend **Tipp:** Eine genaue Aufteilung und Dokumentation der Kosten ist wichtig. Im Zweifel empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater, um die steuerliche Anerkennung sicherzustellen. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei der [IHK](https://www.ihk.de/).

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