Ein Betriebsausflug mit Schulung kann steuerlich abgesetzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist die Trennung zwischen betrieblichem (Schulung) und gesellschaftlic... [mehr]
Wenn eine betriebliche Schulung und ein Betriebsausflug miteinander vermischt werden, ist die steuerliche Behandlung differenziert zu betrachten: **1. Schulung (Fortbildung):** Kosten für eine betriebliche Schulung sind in der Regel als Betriebsausgaben voll abzugsfähig. Dazu zählen z.B. Seminargebühren, Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand, sofern die Schulung im überwiegenden betrieblichen Interesse stattfindet. **2. Betriebsausflug:** Kosten für einen Betriebsausflug gelten als sogenannte „Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen“. Hier gibt es steuerliche Freibeträge: Pro Arbeitnehmer und Jahr sind bis zu 110 € (inkl. USt) für maximal zwei Veranstaltungen steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Übersteigen die Kosten diesen Betrag, ist der übersteigende Teil als geldwerter Vorteil zu versteuern. **3. Vermischung von Schulung und Betriebsausflug:** Werden Schulung und Betriebsausflug kombiniert, muss eine Aufteilung der Kosten erfolgen: - **Trennung der Kosten:** Die Aufwendungen sind nach dem jeweiligen Anlass (Schulung oder Ausflug) aufzuteilen. Die Kosten für den fachlichen Teil (z.B. Seminarraum, Referenten, Arbeitsmaterialien) sind als Betriebsausgaben abziehbar. Die Kosten für den geselligen Teil (z.B. gemeinsames Abendessen, Freizeitaktivitäten) zählen zu den Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen. - **Aufteilungsmaßstab:** Die Aufteilung kann nach Zeitanteilen oder nach den tatsächlich angefallenen Kosten erfolgen. Wichtig ist eine nachvollziehbare und dokumentierte Trennung. **4. Dokumentation:** Eine genaue Dokumentation des Ablaufs (z.B. Programm, Teilnehmerlisten, Zeitpläne) ist wichtig, um die Aufteilung gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können. **Fazit:** Eine Vermischung ist möglich, aber die Kosten müssen sauber getrennt und entsprechend steuerlich behandelt werden. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater oder die Konsultation der aktuellen Richtlinien des Bundesfinanzministeriums. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [IHK](https://www.ihk.de/) oder beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/).
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Wenn eine Schulung mit anschließendem Betriebsausflug stattfindet und dabei Kosten für Hotel und Verpflegung anfallen, stellt sich häufig die Frage nach der steuerlichen Behandlung die... [mehr]
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Die Höhe der Steuerabgaben hängt in Deutschland nicht vom Beruf (z.B. Beamter, Angestellter, Selbstständiger in der Wirtschaft), sondern vom Einkommen, Familienstand, Steuerklasse und w... [mehr]
Nein, als passiver Altersteilzeitnehmender darfst du die Wegepauschale (Entfernungspauschale) grundsätzlich nicht anwenden. In der passiven Phase der Altersteilzeit bist du von der Arbeitsleistun... [mehr]
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Der Selbstanteil bei außergewöhnlichen Belastungen im deutschen Steuerrecht wird als „zumutbare Belastung“ bezeichnet. Das bedeutet: Nur der Teil der Kosten, der die zumutbare B... [mehr]
In Österreich hängt der Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen vom Einkommen und den persönlichen Verhältnissen ab. Der Selbstbehalt ist jener Teil der Kosten, d... [mehr]
Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind eine Einkunftsart im deutschen Einkommensteuerrecht (§ 18 EStG). Sie entstehen, wenn jemand eigene Rechnung und Verantwortung tätig ist, ohn... [mehr]
Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) sind im Schweizer Steuersystem ein wichtiges Thema, insbesondere bei Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH. Sie liegen vor, wenn eine Gesellschaft einem Antei... [mehr]