Schulung mit anschließendem Betriebsausflug, Hotel und Verpflegung steuerlich absetzen?

Antwort

Wenn eine Schulung mit anschließendem Betriebsausflug stattfindet und dabei Kosten für Hotel und Verpflegung anfallen, stellt sich häufig die Frage nach der steuerlichen Behandlung dieser Aufwendungen. **1. Schulung:** Kosten für eine betriebliche Schulung (z. B. Seminargebühren, Anreise, Übernachtung, Verpflegung während der Schulung) sind in der Regel als Betriebsausgaben abziehbar, da sie im unmittelbaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. **2. Betriebsausflug:** Ein Betriebsausflug gilt als betriebliche Veranstaltung. Die Kosten hierfür (einschließlich Hotel und Verpflegung) sind unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben abziehbar. Allerdings gibt es steuerliche Besonderheiten: - **Betriebsveranstaltung:** Pro Jahr sind bis zu zwei Betriebsveranstaltungen steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Freibetrag von 110 € pro teilnehmendem Arbeitnehmer (inklusive Begleitpersonen) nicht überschritten wird. Wird der Betrag überschritten, ist der übersteigende Teil als geldwerter Vorteil zu versteuern. - **Mischveranstaltung:** Findet die Schulung und der Betriebsausflug unmittelbar nacheinander statt, müssen die Kosten aufgeteilt werden. Die Kosten für die Schulung sind voll abziehbar, die Kosten für den Betriebsausflug unterliegen den oben genannten Grenzen. **3. Hotel und Verpflegung:** - **Hotelkosten:** Während der Schulung sind diese voll abziehbar. Beim Betriebsausflug gelten die 110 €-Grenze pro Person. - **Verpflegung:** Während der Schulung gelten die Verpflegungspauschalen. Beim Betriebsausflug sind die tatsächlichen Kosten relevant, die in die 110 €-Grenze einfließen. **Fazit:** Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, wie die Veranstaltung gestaltet ist und wie die Kosten aufgeteilt werden. Es empfiehlt sich, die Kosten für Schulung und Betriebsausflug getrennt zu erfassen und zu dokumentieren. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei deinem Steuerberater.

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