Können selbstständige Rentenversicherungsbeiträge steuerlich absetzen?

Antwort

Ja, als Selbstständiger kannst du Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu bestimmten anderen Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Diese Beiträge zählen zu den sogenannten „Vorsorgeaufwendungen“ und werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Konkret gilt: - Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder zu Rürup-Renten (Basisrente) kannst du als Sonderausgaben absetzen. - Für das Jahr 2024 sind 94 % der geleisteten Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 27.566 € (bzw. 55.132 € bei Zusammenveranlagung) absetzbar. - Die Eintragung erfolgt in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ deiner Steuererklärung. Wichtig: Beiträge zu privaten Lebens- oder Rentenversicherungen (außer Rürup) werden nur noch sehr eingeschränkt berücksichtigt. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/2023-12-20-steuerliche-foerderung-altersvorsorge.html).

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