Als Selbstständige mit Angestellten kannst du die Kosten für eine Schulung grundsätzlich als Betriebsausgaben steuerlich absetzen, wenn die Schulung betrieblich veranlasst ist. Das gilt... [mehr]
Ja, als Selbstständiger kannst du Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu bestimmten anderen Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Diese Beiträge zählen zu den sogenannten „Vorsorgeaufwendungen“ und werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Konkret gilt: - Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder zu Rürup-Renten (Basisrente) kannst du als Sonderausgaben absetzen. - Für das Jahr 2024 sind 94 % der geleisteten Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 27.566 € (bzw. 55.132 € bei Zusammenveranlagung) absetzbar. - Die Eintragung erfolgt in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ deiner Steuererklärung. Wichtig: Beiträge zu privaten Lebens- oder Rentenversicherungen (außer Rürup) werden nur noch sehr eingeschränkt berücksichtigt. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/2023-12-20-steuerliche-foerderung-altersvorsorge.html).
Als Selbstständige mit Angestellten kannst du die Kosten für eine Schulung grundsätzlich als Betriebsausgaben steuerlich absetzen, wenn die Schulung betrieblich veranlasst ist. Das gilt... [mehr]
Als Selbständige*r kannst du bestimmte Kosten, die im Zusammenhang mit deiner Tätigkeit stehen, steuerlich absetzen. Bei Ausgaben in der Apotheke gilt: **Absetzbar sind nur Kosten, die betr... [mehr]
Das Halbeinkünfteverfahren ist ein steuerliches Prinzip, das bis 2008 in Deutschland bei bestimmten Kapitaleinkünften, insbesondere bei Dividenden und Veräußerungsgewinnen aus Akt... [mehr]
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden in Deutschland grundsätzlich nicht direkt versteuert, sondern als sogenannte Vorsorgeaufwendungen behandelt. Das bedeutet: - **Währe... [mehr]