Die Kapitalabfindung aus einer RT12F Rentenversicherung (meist eine private Rentenversicherung) muss in der Steuererklärung in der Anlage R („Einkünfte aus Renten“) eingetragen w... [mehr]
Das Halbeinkünfteverfahren ist ein steuerliches Prinzip, das bis 2008 in Deutschland bei bestimmten Kapitaleinkünften, insbesondere bei Dividenden und Veräußerungsgewinnen aus Aktien, angewendet wurde. Es bedeutete, dass nur die Hälfte der entsprechenden Einkünfte der Einkommensteuer unterlag. Bei privaten Rentenversicherungen kommt das Halbeinkünfteverfahren jedoch **nicht** zur Anwendung. Stattdessen gilt hier das sogenannte **Ertragsanteilsverfahren**: - Bei einer privaten Rentenversicherung, die als Leibrente ausgezahlt wird, wird nur der sogenannte **Ertragsanteil** der Rente besteuert. - Der Ertragsanteil ist ein fester Prozentsatz, der vom Alter des Rentenempfängers bei Rentenbeginn abhängt. Je älter der Empfänger bei Rentenbeginn ist, desto niedriger ist der Ertragsanteil. - Beispiel: Beginnt die Rente mit 65 Jahren, beträgt der Ertragsanteil 18 % (Stand 2024). **Zusammengefasst:** Das Halbeinkünfteverfahren findet bei Erträgen aus privaten Rentenversicherungen keine Anwendung. Hier wird nur der Ertragsanteil der Rentenzahlung besteuert, nicht die Hälfte der Erträge. Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten des [Bundesfinanzministeriums](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei [Finanztip](https://www.finanztip.de/private-rentenversicherung/).
Die Kapitalabfindung aus einer RT12F Rentenversicherung (meist eine private Rentenversicherung) muss in der Steuererklärung in der Anlage R („Einkünfte aus Renten“) eingetragen w... [mehr]
Die Abgeltungssteuer in Deutschland beträgt grundsätzlich 25 % auf Kapitalerträge, zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) und ggf. Kirchensteuer. Das ergibt ein... [mehr]
Ja, als Selbstständiger kannst du Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu bestimmten anderen Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Diese Beiträge zählen zu d... [mehr]