Ist ein Ventilator im Arbeitszimmer steuerlich absetzbar?

Antwort

Ein Ventilator im Arbeitszimmer kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein. Entscheidend ist, ob das Arbeitszimmer selbst steuerlich anerkannt wird (z. B. als häusliches Arbeitszimmer für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit). Wird das Arbeitszimmer anerkannt, können auch die Kosten für die Ausstattung, zu der ein Ventilator gehört, als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) geltend gemacht werden. Wichtige Voraussetzungen: - Das Arbeitszimmer muss den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bilden oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. - Der Ventilator muss ausschließlich oder überwiegend im Arbeitszimmer genutzt werden. - Die Kosten müssen nachgewiesen werden (z. B. durch Rechnung). Wird das Arbeitszimmer nicht anerkannt, können auch die Kosten für den Ventilator nicht abgesetzt werden. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei [Steuerberatungsportalen](https://www.steuertipps.de/). Im Zweifel empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater.

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