Kann man einen neuen Bürostuhl von der Steuer absetzen, auch wenn das Arbeitszimmer nicht absetzbar ist?

Antwort

Ja, einen neuen Bürostuhl kannst du grundsätzlich auch dann steuerlich absetzen, wenn dein häusliches Arbeitszimmer selbst nicht absetzbar ist. Der Bürostuhl gilt als sogenanntes Arbeitsmittel. Arbeitsmittel sind Gegenstände, die nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden, wie zum Beispiel Schreibtisch, Computer oder eben ein Bürostuhl. **Wichtige Hinweise:** - Die Kosten für den Bürostuhl kannst du als Werbungskosten in deiner Steuererklärung angeben. - Liegt der Preis unter 800 € netto (ohne Mehrwertsteuer), kannst du die Kosten im Jahr der Anschaffung komplett absetzen (sogenanntes geringwertiges Wirtschaftsgut). - Liegt der Preis darüber, musst du die Kosten über die gewöhnliche Nutzungsdauer (meist 13 Jahre für Büromöbel) abschreiben. - Die nahezu ausschließliche berufliche Nutzung (mindestens 90 %) sollte gegeben sein. Bei gemischter Nutzung ist ggf. eine Aufteilung erforderlich. **Fazit:** Auch ohne absetzbares Arbeitszimmer kannst du den Bürostuhl als Arbeitsmittel steuerlich geltend machen, sofern er überwiegend beruflich genutzt wird.

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