Als Angestellter kannst du sowohl ein häusliches Arbeitszimmer als auch ein außerhäusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt... [mehr]
Ja, einen neuen Bürostuhl kannst du grundsätzlich auch dann steuerlich absetzen, wenn dein häusliches Arbeitszimmer selbst nicht absetzbar ist. Der Bürostuhl gilt als sogenanntes Arbeitsmittel. Arbeitsmittel sind Gegenstände, die nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden, wie zum Beispiel Schreibtisch, Computer oder eben ein Bürostuhl. **Wichtige Hinweise:** - Die Kosten für den Bürostuhl kannst du als Werbungskosten in deiner Steuererklärung angeben. - Liegt der Preis unter 800 € netto (ohne Mehrwertsteuer), kannst du die Kosten im Jahr der Anschaffung komplett absetzen (sogenanntes geringwertiges Wirtschaftsgut). - Liegt der Preis darüber, musst du die Kosten über die gewöhnliche Nutzungsdauer (meist 13 Jahre für Büromöbel) abschreiben. - Die nahezu ausschließliche berufliche Nutzung (mindestens 90 %) sollte gegeben sein. Bei gemischter Nutzung ist ggf. eine Aufteilung erforderlich. **Fazit:** Auch ohne absetzbares Arbeitszimmer kannst du den Bürostuhl als Arbeitsmittel steuerlich geltend machen, sofern er überwiegend beruflich genutzt wird.
Als Angestellter kannst du sowohl ein häusliches Arbeitszimmer als auch ein außerhäusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt... [mehr]
Die Arbeitszimmer-Pauschale von 1.200 Euro pro Jahr kann von Selbstständigen als Betriebsausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) angesetzt werden, wenn die Voraussetzungen (&se... [mehr]
Ein Ventilator im Arbeitszimmer kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein. Entscheidend ist, ob das Arbeitszimmer selbst steuerlich anerkannt wird (z. B. als häusliches Arbe... [mehr]
Ja, in Österreich können die Kosten für eine Heimhilfe grundsätzlich steuerlich abgesetzt werden, auch bei Pflegestufe 2. Diese Ausgaben gelten als „außergewöhnlic... [mehr]