Sind Heimhilfekosten bei Pflegestufe 2 in Österreich steuerlich absetzbar?

Antwort

Ja, in Österreich können die Kosten für eine Heimhilfe grundsätzlich steuerlich abgesetzt werden, auch bei Pflegestufe 2. Diese Ausgaben gelten als „außergewöhnliche Belastungen“ mit Selbstbehalt, sofern sie aus medizinischen Gründen notwendig sind und nicht bereits durch das Pflegegeld oder andere Zuschüsse gedeckt werden. Wichtige Punkte: - **Pflegestufe 2**: Ab dieser Stufe wird in der Regel anerkannt, dass ein erhöhter Pflegebedarf besteht. - **Nachweis**: Die Notwendigkeit der Heimhilfe sollte durch ein ärztliches Attest oder den Bescheid über die Pflegestufe belegt werden. - **Abzugsfähigkeit**: Nur jene Kosten, die nicht durch das Pflegegeld oder andere Unterstützungen gedeckt sind, können abgesetzt werden. - **Selbstbehalt**: Die außergewöhnlichen Belastungen werden nur insoweit berücksichtigt, als sie den zumutbaren Selbstbehalt übersteigen. Die Höhe des Selbstbehalts hängt vom Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. - **Direkte Absetzbarkeit**: Wird die Heimhilfe direkt angestellt, können auch Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten abgesetzt werden. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Finanzen: [Außergewöhnliche Belastungen – Pflegekosten](https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-buerger/arbeitnehmerveranlagung/aussergewoehnliche-belastungen/pflegekosten.html) Es empfiehlt sich, alle Rechnungen und Zahlungsbelege sorgfältig aufzubewahren und im Zweifelsfall einen Steuerberater zu konsultieren.

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