Der Gewinn eines Einzelunternehmers beim Verkauf eines betrieblichen Gebäudes wird wie folgt ermittelt: **1. Ermittlung des Veräußerungsgewinns:** Der Veräußerungsgewinn e... [mehr]
Der Gewinn eines Einzelunternehmers beim Verkauf eines betrieblichen Gebäudes wird wie folgt ermittelt: 1. **Ermittlung des Veräußerungserlöses:** Das ist der Verkaufspreis, den der Käufer für das Gebäude zahlt (ggf. abzüglich direkt mit dem Verkauf zusammenhängender Kosten, z.B. Maklergebühren, Notarkosten). 2. **Abzug des Buchwerts:** Vom Veräußerungserlös wird der Buchwert des Gebäudes zum Verkaufszeitpunkt abgezogen. Der Buchwert ergibt sich aus den ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich der bis zum Verkaufszeitpunkt vorgenommenen Abschreibungen. 3. **Berechnung des Veräußerungsgewinns:** Veräußerungsgewinn = Veräußerungserlös – Buchwert (nach Abschreibungen) – Veräußerungskosten **Beispiel:** - Anschaffungskosten des Gebäudes: 300.000 € - Bisherige Abschreibungen: 100.000 € - Buchwert zum Verkaufszeitpunkt: 200.000 € - Verkaufspreis: 350.000 € - Veräußerungskosten (z.B. Makler): 10.000 € **Berechnung:** - Veräußerungsgewinn = 350.000 € (Verkaufspreis) – 200.000 € (Buchwert) – 10.000 € (Veräußerungskosten) = **140.000 €** Dieser Gewinn ist als betrieblicher Gewinn zu versteuern und fließt in die Gewinnermittlung des Einzelunternehmers ein. **Hinweis:** Bei Sonderfällen wie der Entnahme ins Privatvermögen oder bei steuerlichen Vergünstigungen (z.B. § 6b EStG) können abweichende Regelungen gelten. Für Details empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater.
Der Gewinn eines Einzelunternehmers beim Verkauf eines betrieblichen Gebäudes wird wie folgt ermittelt: **1. Ermittlung des Veräußerungsgewinns:** Der Veräußerungsgewinn e... [mehr]
In diesem Fall handelt es sich um einen Einzelunternehmer, der ein Auto kauft und es an seine eigene GmbH vermietet. Die Frage bezieht sich darauf, ob der Einzelunternehmer die beim Autokauf gezahlte... [mehr]
Wenn ein Einzelunternehmer ein Auto an seine eigene GmbH vermietet, stellt er seiner GmbH eine Rechnung über die Miete. Diese Vermietungsleistung unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer (M... [mehr]
Als Einzelunternehmer kannst du grundsätzlich einen Laptop, den du für dein Unternehmen nutzt, als Betriebsausgabe in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) absetzen – un... [mehr]