Der Gewinn eines Einzelunternehmers beim Verkauf eines betrieblichen Gebäudes wird wie folgt ermittelt: **1. Ermittlung des Veräußerungsgewinns:** Der Veräußerungsgewinn e... [mehr]
Der Gewinn eines Einzelunternehmers beim Verkauf eines betrieblichen Gebäudes wird wie folgt ermittelt: 1. **Ermittlung des Veräußerungserlöses:** Das ist der Verkaufspreis, den der Käufer für das Gebäude zahlt (ggf. abzüglich direkt mit dem Verkauf zusammenhängender Kosten, z.B. Maklergebühren, Notarkosten). 2. **Abzug des Buchwerts:** Vom Veräußerungserlös wird der Buchwert des Gebäudes zum Verkaufszeitpunkt abgezogen. Der Buchwert ergibt sich aus den ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich der bis zum Verkaufszeitpunkt vorgenommenen Abschreibungen. 3. **Berechnung des Veräußerungsgewinns:** Veräußerungsgewinn = Veräußerungserlös – Buchwert (nach Abschreibungen) – Veräußerungskosten **Beispiel:** - Anschaffungskosten des Gebäudes: 300.000 € - Bisherige Abschreibungen: 100.000 € - Buchwert zum Verkaufszeitpunkt: 200.000 € - Verkaufspreis: 350.000 € - Veräußerungskosten (z.B. Makler): 10.000 € **Berechnung:** - Veräußerungsgewinn = 350.000 € (Verkaufspreis) – 200.000 € (Buchwert) – 10.000 € (Veräußerungskosten) = **140.000 €** Dieser Gewinn ist als betrieblicher Gewinn zu versteuern und fließt in die Gewinnermittlung des Einzelunternehmers ein. **Hinweis:** Bei Sonderfällen wie der Entnahme ins Privatvermögen oder bei steuerlichen Vergünstigungen (z.B. § 6b EStG) können abweichende Regelungen gelten. Für Details empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater.
Der Gewinn eines Einzelunternehmers beim Verkauf eines betrieblichen Gebäudes wird wie folgt ermittelt: **1. Ermittlung des Veräußerungsgewinns:** Der Veräußerungsgewinn e... [mehr]
Bei Punkt 113 „Voraussichtliche Höhe der Steuerabzugsbeträge“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmer möchte das Finanzamt wissen, wie hoch du sc... [mehr]