Wie wird der Gewinn eines Einzelunternehmers beim Verkauf eines betrieblichen Gebäudes ermittelt und welche Steuer fällt an?

Antwort

Der Gewinn eines Einzelunternehmers beim Verkauf eines betrieblichen Gebäudes wird wie folgt ermittelt: **1. Ermittlung des Veräußerungsgewinns:** Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Buchwert des Gebäudes zum Verkaufszeitpunkt. **Formel:** Veräußerungsgewinn = Verkaufspreis (abzüglich Veräußerungskosten) – Buchwert des Gebäudes - **Verkaufspreis:** Der tatsächlich erzielte Preis für das Gebäude. - **Veräußerungskosten:** Kosten, die direkt mit dem Verkauf zusammenhängen (z.B. Maklergebühren, Notarkosten). - **Buchwert:** Ursprüngliche Anschaffungskosten abzüglich bisheriger Abschreibungen. **Beispiel:** - Anschaffungskosten: 300.000 € - Bisherige Abschreibungen: 100.000 € - Buchwert: 200.000 € - Verkaufspreis: 350.000 € - Veräußerungskosten: 10.000 € Veräußerungsgewinn = (350.000 € – 10.000 €) – 200.000 € = 140.000 € --- **2. Steuerliche Behandlung:** Der Gewinn aus dem Verkauf eines betrieblichen Gebäudes ist **Betriebseinnahme** und unterliegt der **Einkommensteuer** im Rahmen der Gewinnermittlung (§ 15 EStG). - Der Gewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Unternehmers versteuert. - Zusätzlich fällt in der Regel **Solidaritätszuschlag** und ggf. **Kirchensteuer** an. - **Gewerbesteuer**: Sofern das Einzelunternehmen gewerbesteuerpflichtig ist, unterliegt der Gewinn auch der Gewerbesteuer. Es gibt jedoch einen Freibetrag (§ 11 GewStG). **Hinweis:** Bei bestimmten Voraussetzungen (z.B. Aufgabe oder Verkauf des gesamten Betriebs) können steuerliche Vergünstigungen wie der **Freibetrag nach § 16 EStG** oder der **ermäßigte Steuersatz** (§ 34 EStG) in Anspruch genommen werden. **Fazit:** Der Gewinn ist die Differenz zwischen Verkaufserlös (abzüglich Veräußerungskosten) und Buchwert. Er wird als laufender Gewinn versteuert (Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer). Steuerliche Vergünstigungen sind möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. **Weitere Informationen:** - [§ 16 EStG – Veräußerung des Betriebs](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__16.html) - [§ 34 EStG – Tarifermäßigung](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html)

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