Der Gewinn eines Einzelunternehmers beim Verkauf eines betrieblichen Gebäudes wird wie folgt ermittelt: 1. **Ermittlung des Veräußerungserlöses:** Das ist der Verkaufspreis,... [mehr]
Der Gewinn eines Einzelunternehmers beim Verkauf eines betrieblichen Gebäudes wird wie folgt ermittelt: **1. Ermittlung des Veräußerungsgewinns:** Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Buchwert des Gebäudes zum Verkaufszeitpunkt. **Formel:** Veräußerungsgewinn = Verkaufspreis (abzüglich Veräußerungskosten) – Buchwert des Gebäudes - **Verkaufspreis:** Der tatsächlich erzielte Preis für das Gebäude. - **Veräußerungskosten:** Kosten, die direkt mit dem Verkauf zusammenhängen (z.B. Maklergebühren, Notarkosten). - **Buchwert:** Ursprüngliche Anschaffungskosten abzüglich bisheriger Abschreibungen. **Beispiel:** - Anschaffungskosten: 300.000 € - Bisherige Abschreibungen: 100.000 € - Buchwert: 200.000 € - Verkaufspreis: 350.000 € - Veräußerungskosten: 10.000 € Veräußerungsgewinn = (350.000 € – 10.000 €) – 200.000 € = 140.000 € --- **2. Steuerliche Behandlung:** Der Gewinn aus dem Verkauf eines betrieblichen Gebäudes ist **Betriebseinnahme** und unterliegt der **Einkommensteuer** im Rahmen der Gewinnermittlung (§ 15 EStG). - Der Gewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Unternehmers versteuert. - Zusätzlich fällt in der Regel **Solidaritätszuschlag** und ggf. **Kirchensteuer** an. - **Gewerbesteuer**: Sofern das Einzelunternehmen gewerbesteuerpflichtig ist, unterliegt der Gewinn auch der Gewerbesteuer. Es gibt jedoch einen Freibetrag (§ 11 GewStG). **Hinweis:** Bei bestimmten Voraussetzungen (z.B. Aufgabe oder Verkauf des gesamten Betriebs) können steuerliche Vergünstigungen wie der **Freibetrag nach § 16 EStG** oder der **ermäßigte Steuersatz** (§ 34 EStG) in Anspruch genommen werden. **Fazit:** Der Gewinn ist die Differenz zwischen Verkaufserlös (abzüglich Veräußerungskosten) und Buchwert. Er wird als laufender Gewinn versteuert (Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer). Steuerliche Vergünstigungen sind möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. **Weitere Informationen:** - [§ 16 EStG – Veräußerung des Betriebs](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__16.html) - [§ 34 EStG – Tarifermäßigung](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html)
Der Gewinn eines Einzelunternehmers beim Verkauf eines betrieblichen Gebäudes wird wie folgt ermittelt: 1. **Ermittlung des Veräußerungserlöses:** Das ist der Verkaufspreis,... [mehr]
Bei Punkt 113 „Voraussichtliche Höhe der Steuerabzugsbeträge“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmer möchte das Finanzamt wissen, wie hoch du sc... [mehr]