Der Gewinn eines Einzelunternehmers beim Verkauf eines betrieblichen Gebäudes wird wie folgt ermittelt: 1. **Ermittlung des Veräußerungserlöses:** Das ist der Verkaufspreis,... [mehr]
Der Gewinn eines Einzelunternehmers beim Verkauf eines betrieblichen Gebäudes wird wie folgt ermittelt: **1. Ermittlung des Veräußerungsgewinns:** Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Buchwert des Gebäudes zum Verkaufszeitpunkt. **Formel:** Veräußerungsgewinn = Verkaufspreis (abzüglich Veräußerungskosten) – Buchwert des Gebäudes - **Verkaufspreis:** Der tatsächlich erzielte Preis für das Gebäude. - **Veräußerungskosten:** Kosten, die direkt mit dem Verkauf zusammenhängen (z.B. Maklergebühren, Notarkosten). - **Buchwert:** Ursprüngliche Anschaffungskosten abzüglich bisheriger Abschreibungen. **Beispiel:** - Anschaffungskosten: 300.000 € - Bisherige Abschreibungen: 100.000 € - Buchwert: 200.000 € - Verkaufspreis: 350.000 € - Veräußerungskosten: 10.000 € Veräußerungsgewinn = (350.000 € – 10.000 €) – 200.000 € = 140.000 € --- **2. Steuerliche Behandlung:** Der Gewinn aus dem Verkauf eines betrieblichen Gebäudes ist **Betriebseinnahme** und unterliegt der **Einkommensteuer** im Rahmen der Gewinnermittlung (§ 15 EStG). - Der Gewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Unternehmers versteuert. - Zusätzlich fällt in der Regel **Solidaritätszuschlag** und ggf. **Kirchensteuer** an. - **Gewerbesteuer**: Sofern das Einzelunternehmen gewerbesteuerpflichtig ist, unterliegt der Gewinn auch der Gewerbesteuer. Es gibt jedoch einen Freibetrag (§ 11 GewStG). **Hinweis:** Bei bestimmten Voraussetzungen (z.B. Aufgabe oder Verkauf des gesamten Betriebs) können steuerliche Vergünstigungen wie der **Freibetrag nach § 16 EStG** oder der **ermäßigte Steuersatz** (§ 34 EStG) in Anspruch genommen werden. **Fazit:** Der Gewinn ist die Differenz zwischen Verkaufserlös (abzüglich Veräußerungskosten) und Buchwert. Er wird als laufender Gewinn versteuert (Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer). Steuerliche Vergünstigungen sind möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. **Weitere Informationen:** - [§ 16 EStG – Veräußerung des Betriebs](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__16.html) - [§ 34 EStG – Tarifermäßigung](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html)
Der Gewinn eines Einzelunternehmers beim Verkauf eines betrieblichen Gebäudes wird wie folgt ermittelt: 1. **Ermittlung des Veräußerungserlöses:** Das ist der Verkaufspreis,... [mehr]
In diesem Fall handelt es sich um einen Einzelunternehmer, der ein Auto kauft und es an seine eigene GmbH vermietet. Die Frage bezieht sich darauf, ob der Einzelunternehmer die beim Autokauf gezahlte... [mehr]
Wenn ein Einzelunternehmer ein Auto an seine eigene GmbH vermietet, stellt er seiner GmbH eine Rechnung über die Miete. Diese Vermietungsleistung unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer (M... [mehr]
Als Einzelunternehmer kannst du grundsätzlich einen Laptop, den du für dein Unternehmen nutzt, als Betriebsausgabe in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) absetzen – un... [mehr]