Kann ein Einzelunternehmer einen privat gekauften Laptop als Betriebsausgabe in der EÜR absetzen?

Antwort

Als Einzelunternehmer kannst du grundsätzlich einen Laptop, den du für dein Unternehmen nutzt, als Betriebsausgabe in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) absetzen – unabhängig davon, ob du ihn privat oder über das Geschäftskonto gekauft hast. Entscheidend ist, dass der Laptop tatsächlich (überwiegend) betrieblich genutzt wird. **Wichtige Punkte dabei:** 1. **Nachweis der betrieblichen Nutzung:** Du musst glaubhaft machen können, dass der Laptop für betriebliche Zwecke angeschafft wurde. Eine überwiegende betriebliche Nutzung (mehr als 50 %) ist Voraussetzung für die vollständige Absetzbarkeit. 2. **Privatkauf:** Auch wenn du den Laptop privat gekauft hast (z. B. über dein Privatkonto), kannst du ihn als Betriebsausgabe ansetzen. Du musst dann eine sogenannte „Einlage“ in dein Betriebsvermögen buchen. Der Kaufbeleg (Rechnung) muss auf dich als Unternehmer ausgestellt sein. 3. **Beleg und Dokumentation:** Bewahre die Rechnung gut auf und dokumentiere die Einlage in deinen Unterlagen. In der EÜR wird der Wert des Laptops als Betriebsausgabe erfasst. 4. **Abschreibung:** Liegt der Kaufpreis über 800 € netto (ohne Umsatzsteuer), musst du den Laptop über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (in der Regel 3 Jahre) abschreiben. Liegt der Preis darunter, kannst du ihn sofort als Betriebsausgabe absetzen. 5. **Vorsteuerabzug:** Wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist und die Rechnung auf deinen Namen als Unternehmer ausgestellt ist, kannst du die enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. **Fazit:** Ja, du darfst einen privat gekauften Laptop als Betriebsausgabe in der EÜR absetzen, sofern er überwiegend betrieblich genutzt wird und du die Einlage korrekt dokumentierst. Weitere Informationen findest du z. B. bei [Haufe](https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/einlage-von-wirtschaftsguetern-in-einzelunternehmen_idesk_PI11525_HI1072346.html) oder [IHK](https://www.ihk.de/nuernberg/standortpolitik/recht-und-steuern/steuern/einnahmen-ueberschuss-rechnung-4016788).

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Kann ich als Kleinunternehmer die Anschaffungskosten eines Laptops in der Einnahmenüberschussrechnung über ein Jahr monatlich abschreiben?

Nein, das ist so nicht zulässig. In der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) gilt grundsätzlich das Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG). Das bedeutet: Ausgaben werden in dem Jahr... [mehr]