In diesem Fall handelt es sich um einen Einzelunternehmer, der ein Auto kauft und es an seine eigene GmbH vermietet. Die Frage bezieht sich darauf, ob der Einzelunternehmer die beim Autokauf gezahlte... [mehr]
Wenn ein Einzelunternehmer ein Auto an seine eigene GmbH vermietet, stellt er seiner GmbH eine Rechnung über die Miete. Diese Vermietungsleistung unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), sofern der Einzelunternehmer umsatzsteuerpflichtig ist (also nicht die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet). **Zur Frage, ob er die Umsatzsteuer "zurückbekommt":** - **Einzelunternehmer:** Er stellt der GmbH eine Rechnung mit Umsatzsteuer aus und führt diese Umsatzsteuer ans Finanzamt ab. - **GmbH:** Die GmbH kann die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, sofern das Fahrzeug für zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze genutzt wird. **Der Einzelunternehmer selbst bekommt die Umsatzsteuer nicht "zurück"**, sondern muss sie ans Finanzamt abführen. Die GmbH kann sie aber als Vorsteuer geltend machen und so mit ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen. **Wichtig:** Der Einzelunternehmer kann die beim Kauf und Unterhalt des Fahrzeugs gezahlte Vorsteuer (z.B. aus Reparaturen, Leasingraten, etc.) abziehen, soweit das Fahrzeug für umsatzsteuerpflichtige Vermietungsumsätze genutzt wird. **Zusammengefasst:** Der Einzelunternehmer bekommt die Umsatzsteuer nicht direkt zurück, sondern führt sie ab. Die GmbH kann sie als Vorsteuer abziehen. Der Einzelunternehmer kann aber die beim Betrieb des Fahrzeugs anfallende Vorsteuer abziehen, wenn das Auto für umsatzsteuerpflichtige Umsätze (Vermietung an die GmbH) genutzt wird. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei [IHK.de](https://www.ihk.de/).
In diesem Fall handelt es sich um einen Einzelunternehmer, der ein Auto kauft und es an seine eigene GmbH vermietet. Die Frage bezieht sich darauf, ob der Einzelunternehmer die beim Autokauf gezahlte... [mehr]
Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Kurzarbeitergeld) oder der Deutschen Rentenversicherung (z. B. Reha-Zuschüsse) sind grundsätzlich **nicht umsatzsteuerpflichtig**. Sie... [mehr]
Ob der „Limo Orange Grundstoff“ für die Herstellung von Getränken umsatzsteuerlich als Lebensmittelzubereitung gilt, hängt von der konkreten Einordnung nach dem deutschen Um... [mehr]
Im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuergesetz (UStG) bezieht sich der Begriff „verschiedene Lebensmittelzubereitungen“ auf die Einordnung von Speisen und Getränken hinsichtlich der Umsat... [mehr]
Zinsen aus Rückzahlungen von Zuwendungen und Zuweisungen (Landesmittel) sind für juristische Personen des öffentlichen Rechts in der Regel **nicht umsatzsteuerpflichtig**. **Begrü... [mehr]
Ob Einnahmen aus Rückzahlungen für Personen des öffentlichen Rechts umsatzsteuerpflichtig sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. **Grundsätzliches zur Umsatzsteuer bei jur... [mehr]
Als Einzelunternehmer kannst du grundsätzlich einen Laptop, den du für dein Unternehmen nutzt, als Betriebsausgabe in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) absetzen – un... [mehr]
In diesem Fall handelt es sich um ein sogenanntes „Reihengeschäft“ innerhalb der EU. Die umsatzsteuerliche Behandlung hängt davon ab, wie die Warenbewegung und die Rechnungsstell... [mehr]
Bei einem Verkauf von Waren aus Belgien an einen deutschen Händler, der die Ware nach Deutschland verbringt, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Umsatzsteuerrech... [mehr]
Bei der Umsatzsteuererklärung ist es wichtig, den ideellen Bereich (nichtwirtschaftliche Tätigkeiten) und den wirtschaftlichen Bereich (wirtschaftliche Tätigkeiten) klar zu unterscheide... [mehr]